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Was muss man bei einer Vereidigung sagen?

Ehrenfried Schröder
Ehrenfried Schröder
2025-07-18 12:46:44
Anzahl der Antworten : 8
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Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, können an Stelle der Worte "Ich schwöre" die Worte "Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat die Beamtin oder der Beamte in diesen Fällen zu geloben, ihre oder seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Caroline Scholz
Caroline Scholz
2025-07-18 12:43:01
Anzahl der Antworten : 15
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Er hat folgenden Wortlaut: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“ Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Birte Moser
Birte Moser
2025-07-18 11:27:56
Anzahl der Antworten : 12
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Einen Dienst- oder Amtseid legen alle diejenigen ab, die ein öffentliches Amt ausüben. So schwören zum Beispiel die Bundeskanzlerin, der Bundespräsident, ein Minister oder eine Ministerin zu Beginn ihrer Arbeit in einer feierlicher Vereidigung im Bundestag, alles zum Wohle des Volkes zu tun und die Verfassung zu achten. Bundeskanzler Olaf Scholz spricht vor der Bundestagspräsidentin den Amtseid.
Marliese Gerber
Marliese Gerber
2025-07-18 09:18:53
Anzahl der Antworten : 14
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Der Bewerber hat folgenden Eid vor der Rechtsanwaltskammer zu leisten: Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Gestattet ein Gesetz den Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, an Stelle des Eides eine andere Beteuerungsformel zu gebrauchen, so kann, wer Mitglied einer solchen Religionsgemeinschaft ist, diese Beteuerungsformel sprechen. Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten will, muss folgendes Gelöbnis leisten: Ich gelobe, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen. Leistet eine Bewerberin den Eid nach Absatz 1 oder das Gelöbnis nach Absatz 4, so treten an die Stelle der Wörter "eines Rechtsanwalts" die Wörter "einer Rechtsanwältin".