Wie man eine "Designierte Person" bestellt: Brauchen Sie das wirklich?

Cordula Wirth
2025-07-07 09:34:32
Anzahl der Antworten
: 18
Der Arbeitgeber bestimmt, wer die bisherigen Aufgaben der "beauftragten Person" übernimmt. Dieser hat die Belange des Arbeitsschutzes in Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln angemessen in seine betriebliche Organisation einzubinden und hierfür die erforderlichen personellen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen (§ 4 Abs. 6 BetrSichV). Nach wie vor hat der Arbeitgeber eine geeignete Person auszuwählen und zu bestimmen, welche die vorher genannten Maßnahmen umsetzt.
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