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Was kostet eine zu späte Ummeldung?

Elvira Schmid
Elvira Schmid
2025-07-17 06:18:56
Anzahl der Antworten : 23
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Eine Strafe für eine verspätete Ummeldung droht nicht, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Laut BMG müssen Personen, die sich nicht umgemeldet haben, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro befürchten. Wer nicht fristgerecht umgemeldet ist, riskiert gemäß § 54 BMG ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Wie hoch die Geldbuße für eine verspätete Ummeldung konkret ausfällt, liegt allerdings im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Droht doch ein Bußgeld, liegt dieses bei geringen Abweichungen bei der Ummeldefrist üblicherweise bei 10 bis 30 Euro. Haben Sie die Ummeldung hingegen länger vergessen, zeigt sich dies unter Umständen auch an der Geldsanktion, sodass diese ggf. dreistellig ausfällt.
Ilona Marquardt
Ilona Marquardt
2025-07-17 04:23:16
Anzahl der Antworten : 18
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Die Ummeldung kostet in der Regel kein Geld, kann aber bei Versäumnissen schnell teuer werden. Einige Kommunen verlangen geringe Wohnsitz-Ummelden-Gebühren – meistens zwischen 5 und 10 Euro. Stadt / Gemeinde Ummeldegebühr Hinweis Berlin 0 € Keine Gebühr bei vollständigen Unterlagen Hamburg 0 € Keine Gebühr bei vollständigen Unterlagen München 10 € Gebühren laut aktueller Verwaltungssatzung Köln 0 € Keine Gebühr bei vollständigen Unterlagen Frankfurt am Main 0 € Keine Gebühr bei vollständigen Unterlagen Leipzig 0 € Keine Gebühr bei vollständigen Unterlagen Dresden 0 € Keine Gebühr bei vollständigen Unterlagen Stuttgart 10 € Gebühr laut aktueller Verwaltungssatzung Hannover 0 € Keine Gebühr bei vollständigen Unterlagen Bremen 6 € Geringe Verwaltungsgebühr Ummeldung bei Wohnortwechsel 0 € Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.
Bianca Wimmer
Bianca Wimmer
2025-07-17 04:05:53
Anzahl der Antworten : 15
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Wer sich nicht rechtzeitig ummeldet, kann eine Strafe vom Amt bekommen. Wenn die Ummeldefrist nicht eingehalten wird, kann eine Strafe von bis zu 1000 Euro verhängt werden. Das Sanktionieren von zu späten Ummeldungen variiert von Ort zu Ort. Letztlich können die Sach­bearbeitenden selbst entscheiden, ob überhaupt ein Ordnungsgeld verhängt wird. Sofern die Ummeldefrist nicht um viele Monate überschritten wurde, wird in vielen Fällen gar keine Strafe verordnet oder nur eine geringe von 10 bis 30 Euro. Allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen. Fakt ist, dass die Ummeldefrist von 14 Tagen für alle gilt. Und den Behörden steht es frei, Ordnungsgelder für zu späte Ummeldungen zu verhängen. Das gilt auch für die Ummeldung des Autos.