Wer ist für die Rettungsdienste verantwortlich?

Dierk Wild
2025-06-29 15:54:21
Anzahl der Antworten
: 10
Der Rettungsdienst stellt unter Verantwortung der für den Rettungsdienst zuständigen Senatsverwaltung die bedarfs- und fachgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sicher. Zur Durchführung des Rettungsdienstes gehören auch Organisation und Ausführung von Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten.

Carl Henkel
2025-06-18 00:49:52
Anzahl der Antworten
: 14
Das Rettungswesen ist nach dem Grundgesetz eine öffentliche Aufgabe der Länder und dient der lebensrettenden Gefahrenabwehr. Wahrgenommen wird der Rettungsdienst durch die 53 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Die Arbeit wird aber auch unterstützt von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von nachfolgenden Hilfsorganisationen:
Deutsches Rotes Kreuz
Malteser Hilfsdienst
Johanniter-Unfallhilfe
Arbeiter-Samariter-Bund
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
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