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Welche Loyalitätspflichten gelten für Regierungsangestellte?

Volker Schmitt
Volker Schmitt
2025-07-04 23:44:47
Anzahl der Antworten : 16
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Den ArbN im öffentlichen Dienst trifft – wie jeden ArbN – die arbeitsvertragliche Nebenpflicht der Rücksichtnahme auf die Interessen des ArbG aus § 241 Abs. 2 BGB. Darüber hinaus ist er zur Loyalität gegenüber seinem öffentlichen ArbG verpflichtet. Gegen beide Pflichten verstößt der ArbN, wenn er eine in seinem Eigentum stehende Wohnung Dritten zur Verfügung stellt, damit diese eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und er hierfür Geldzahlungen annimmt.
Ilona Hübner
Ilona Hübner
2025-06-22 10:54:08
Anzahl der Antworten : 17
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Im Beamtenrecht gehört zum Wohlverhalten, dass der Beamte innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf verlangen. Der Beamte ist auch außerdienstlich, d. h. in seiner Freizeit, verpflichtet, alles zu unterlassen, was dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung schadet. Ein ansehensschädigendes Verhalten stellt zwangsläufig eine Verletzung der Wohlverhaltenspflicht dar und hat disziplinarrechtliche Konsequenzen als Dienstvergehen. Entsprechendes gilt für Soldaten der Bundeswehr gem. § 17 Abs. 2 Satz 3 SG.

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