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Was kostet ein Feuerwehreinsatz für Gewerbeimmobilien?

Frieder Fiedler
Frieder Fiedler
2025-06-23 10:32:48
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Kosten des Feuerwehreinsatzes können von Brandstiftern und von Geschädigten, die den Einsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt haben, verlangt werden. Auch Personen, die in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmierten und Eigentümer von Brandmeldeanlagen werden bei Falschalarm zum Ersatz der Feuerwehrkosten unter Umständen verpflichtet. So hat das Verwaltungsgericht Gießen einen Eigentümer zur Zahlung von 1.122 EUR Einsatzkosten der Feuerwehr verurteilt. Bei wiederholten Fehlalarmen eines Rauchmelders kommt der Wohnungseigentümer für die Kosten des Einsatzes auf, wenn er den Mangel des Rauchmelders kannte und nicht beseitigt hat.