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Wer legt die Sonderrechte der Feuerwehr fest?

Elvira Berndt
Elvira Berndt
2025-06-11 21:14:58
Anzahl der Antworten : 18
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Die gesetzliche Regelung der Sonderrechte findet sich in § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese Sonderrechte befreien u.a. die Feuerwehr von den StVO-Pflichten, ändern jedoch nicht direkt die Verkehrsregeln und -gebote. Die Rechte von anderen Verkehrsteilnehmenden werden zugunsten von Einsatzfahrzeugen jedoch eingeschränkt, sodass deren Fahrerinnen und Fahrer jene Rechte unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt missachten dürfen.