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Wo muss man sich bei einem Umzug ummelden?

Juliane Albrecht
Juliane Albrecht
2025-07-16 23:41:06
Anzahl der Antworten : 12
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Jede Person, die innerhalb Aachens umgezogen ist, muss sich und ggf. die ebenfalls umgezogenen Familienangehörigen bei der Aachener Meldebehörde ummelden. Dies gilt auch, wenn der bisherige Wohnsitz beibehalten wird bzw. die Aachener Wohnung nur ein Nebenwohnsitz ist. Persönliche Ummeldung Zur Vermeidung von Missverständnissen und fehlerhaften Datenerfassungen im Melderegister wird im eigenen Interesse empfohlen, zur Ummeldung persönlich bei der Meldebehörde vorzusprechen. Bei Verhinderung ist es jedoch grundsätzlich möglich, eine andere Person zur Abgabe des ausgefüllten Meldescheins und Entgegennahme der Ummeldebestätigung zu bevollmächtigen. Ummeldungen im schriftlichen Verfahren sind nicht möglich, da der Personalausweis bzw. Reisepass der meldepflichtigen Person im Original vorgelegt werden muss. Die Überschreitung der Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Ummeldungen nicht vor dem tatsächlichen Umzug möglich sind.