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Welche ist die Grundvoraussetzung, um in Deutschland am Eisenbahnbetrieb teilnehmen zu dürfen?

Ehrenfried Schröder
Ehrenfried Schröder
2025-07-25 20:41:07
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Die einheitliche Sicherheitsbescheinigung wird auf Antrag vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) oder der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Zusammenhang müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie ein Sicherheitsmanagementsystem eingerichtet haben, welches den EU-rechtlichen Anforderungen genügt. Außerdem ist nachzuweisen, dass sie die nationalen Anforderungen für den sicheren Verkehrsbetrieb auf dem Eisenbahnnetz erfüllen. Dies gilt auch für ausländische EVU, die in Deutschland am Eisenbahnbetrieb teilnehmen möchten. Eisenbahnverkehrsunternehmen, die am Eisenbahnbetrieb auf dem übergeordneten Netz teilnehmen wollen, bedürfen in der Regel dafür eine Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG.