Ist es erlaubt, Löcher in Brandschutztüren zu bohren?
Lilli Oswald
2025-10-31 22:57:58
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: 16
Folgende Änderungen und Ergänzungen dürfen – nach Abstimmung mit dem Hersteller – an bereits eingebauten Feuerschutzabschlüssen durchgeführt werden:
Führung von Kabeln auf dem Türblatt (dies schließt eine Bohrung (Ø ≤ 10 mm) von einer Türblattkante oder -oberfläche in die Schlosstasche ein)
Einbau optischer Spione, wobei die Kernbohrung im Türblatt einen Durchmesser von 15 mm nicht überschreiten darf.