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Ist es erlaubt, Löcher in Brandschutztüren zu bohren?

Lilli Oswald
Lilli Oswald
2025-10-31 22:57:58
Anzahl der Antworten : 16
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Folgende Änderungen und Ergänzungen dürfen – nach Abstimmung mit dem Hersteller – an bereits eingebauten Feuerschutzabschlüssen durchgeführt werden: Führung von Kabeln auf dem Türblatt (dies schließt eine Bohrung (Ø ≤ 10 mm) von einer Türblattkante oder -oberfläche in die Schlosstasche ein) Einbau optischer Spione, wobei die Kernbohrung im Türblatt einen Durchmesser von 15 mm nicht überschreiten darf.