Grundzüge des Brandschutzes.
Die 5 Brandklassen.
Einsatz von Löschmitteln.
Feuerlöscher.
Verhalten im Brandfall.
Taktische Regeln beim Löschversuch.
Brände werden in fünf sogenannte Brandklassen eingeteilt.
Die Brandklassen A, B, C, D und F sind in der DIN EN 2 geregelt.
Die Brandklassen Brandklasse A.
Brandstoff: feste Stoffe, hauptsächlich organischer Natur.
Beispiele: Holz, Papier, Kohle, Textile.
Die Erscheinungsbild: Glut, Flammen.
Feuerlöscher
ABC-Pulverfeuerlöscher, Schaumfeuerlöscher, Wasserfeuerlöscher.
Brandklasse B.
Brandstoff: Flüssigkeiten oder flüssigwerdende (schmelzende) Stoffe.
Beispiele: Benzin/Öle, schmelzende Kunststoffe, Lacke, Teer, Wachse.
Erscheinungsbild: Flammen.
Feuerlöscher: BC- und ABC-Pulverfeuerlöscher, Schaumfeuerlöscher, Kohlendioxid (CO₂)-Feuerlöscher.
Die Brandklasse C.
Brandstoff: Gase.
Beispiele: Erdgas, Propan, Butan, Acetylen, Methan, Wasserstoff.
Erscheinungsbild: Flammen.
Feuerlöscher: BC- und ABC-Pulverfeuerlöscher.
Die Besonderheit: Erst löschen, wenn Gaszufuhr geschlossen, Explosionsgefahr.
Die Brandklasse D.
Brandstoff: Metalle.
Beispiele: Aluminium, Magnesium, Natrium, Lithium, Kalium bzw. deren Legierungen.
Erscheinungsbild: Glut.
Feuerlöscher: Metallbrandpulverfeuerlöscher.
Die Besonderheit: Nicht mit Wasser, nur mit Metallbrand-Pulverlöscher oder absolut trockenem Sand löschen.
Die Brandklasse F.
Brandstoff: Speiseöle und Speisefette (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten.
Erscheinungsbild: Flammen.
Feuerlöscher: Fettbrandfeuerlöscher.
Die Besonderheit: Nicht mit Wasser löschen.
Die ehemalige Brandklasse E galt für Brände an Niederspannungsanlagen (bis 1.000 Volt).
Sie wurde 1978 abgeschafft und wich damit dem Gefahrenhinweis auf dem Feuerlöscher.
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