Wie lauten die Brandschutzbestimmungen?
Bertram Lorenz
2025-11-05 07:35:59
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Flucht- und RettungspläneAm Arbeitsplatz und an gut sichtbaren Stellen im Gebäude sollten Flucht- und Rettungspläne hängen – zum Beispiel auf allen Fluren, im Eingangsbereich und in Treppenräumen. Darin sind die Standorte von Brandmeldern, Feuerlöschern, Löschdecken oder Löschschläuchen eingezeichnet. Die Pläne zeigen neben dem eigenen Standort außerdem, wo sich Notausgänge, Fluchtwege und Sammelplätze befinden. Damit die Beschäftigten bei einem Brand richtig handeln, ist es aber wichtig, dass sich alle vorher mit den Sicherheitseinrichtungen im Betrieb vertraut machen. Brandschutz – baulich, technisch und organisatorisch – liegt auf jeden Fall in der Verantwortung von Arbeitgeber oder Arbeitgeberin.