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Warum dürfen Drohnen nicht abgeschlossen werden?

Hansjörg Esser
Hansjörg Esser
2025-11-12 15:21:30
Anzahl der Antworten : 15
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Beim Abschuss stehen die Sicherheitsbehörden und das Militär vor einer schwierigen Abwägung: Welche Gefahr ist größer, die des Waffeneinsatzes gegen die Drohne oder die Bedrohung durch die Drohne selbst? Schließlich könnte der Flugkörper über besiedeltem Gebiet abstürzen und Schäden verursachen. Zudem ist es eine Kosten-Nutzen-Abwägung: Sollten gar Kampfjets teure Lenkflugkörper auf im Vergleich billige Drohnen feuern? Das Problem: Das Thema Drohnenabwehr wurde lange verschlafen oder falsch eingeschätzt, so dass die nötige Waffentechnik, die schon entwickelt ist, bisher kaum in der Fläche vorhanden ist. Die ukrainische Armee wehrt russische Drohnen hauptsächlich mit Maschinengewehrfeuer ab.
Luise Brenner
Luise Brenner
2025-11-12 14:17:05
Anzahl der Antworten : 19
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Die Antwort – ernüchternd und wenig beruhigend: Weil wir es nicht können (Flugabwehr 2010 abgeschafft, Drohnenabwehr wird erst aufgebaut). Und: Über bewohntem Gebiet und bei zivilem Luftverkehr ist es so gut wie unmöglich, gefahrlos in die Luft zu feuern. Trümmer und Geschosse würden unkontrolliert zu Boden fallen – und im Zweifel auch Menschen treffen.

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Larissa Sauter
Larissa Sauter
2025-11-12 13:34:51
Anzahl der Antworten : 11
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Es ist unklar, welche Maßnahmen im Raum standen, um gegen die Drohnen vorzugehen. Beim Abschuss stehen die Sicherheitsbehörden und das Militär vor einer schwierigen Abwägung: Welche Gefahr ist größer, die des Waffeneinsatzes gegen die Drohne oder die Bedrohung durch die Drohne selbst? Schließlich könnte der Flugkörper über besiedeltem Gebiet abstürzen und Schäden verursachen. Zudem ist es eine Kosten-Nutzen-Abwägung: Sollten gar Kampfjets teure Lenkflugkörper auf im Vergleich billige Drohnen feuern?
Niels Barth
Niels Barth
2025-11-12 11:59:55
Anzahl der Antworten : 21
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Jeder Grundstückseigentümer kann den Überflug jedoch verwehren, wenn er sich beispielsweise durch die Drohnengeräusche belästigt fühlt oder fürchtet, dass die Drohne durch unsachgemäße Handhabung Schäden anrichtet. Ist die Drohne mit einer Kamera ausgestattet, wird die Luft für den Piloten noch dünner. Werden damit – ob beabsichtigt oder nicht – Personen gefilmt, werden dadurch deren Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Recht am eigenen Bild gilt schließlich auch bei Aufnahmen von oben. Die Privatsphäre von Haus- oder Grundstücksbesitzern gilt bereits dann als verletzt, wenn beim Überflug Grundstücksteile gefilmt werden, die von der Straße sonst nicht einsehbar sind. Auch hier liegt wieder eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes vor. In einigen Fällen genügt es bereits, wenn sich Menschen durch den Einsatz der Drohne beobachtet fühlen. Wer sich nun in seinen Rechten derart verletzt fühlt, um die Drohne eigenhändig vom Himmel zu holen, hat zumindest theoretisch auch das Recht dazu. Das Gesetz erlaubt jedem Bürger die Selbsthilfe in Situationen, in denen die eigenen Rechte verletzt werden. Dazu gehört es auch, Gegenstände, von denen eine Gefahr ausgeht, zu zerstören. Insofern ist es der unfreiwillig gefilmten Person gestattet, die Drohne auch abzuschießen. Das gilt jedoch nur dann, wenn nicht rechtzeitig Hilfe wie z. B. durch das Verständigen der Polizei herbeigerufen werden kann. Ein vorschneller Abschuss ist damit also nicht rechtens.

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Resi Pohl
Resi Pohl
2025-11-12 11:26:06
Anzahl der Antworten : 18
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Bislang dürfen Soldaten keine Drohnenpiloten verfolgen, selbst wenn sie nur wenige Meter vom Kasernenzaun entfernt sind.