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Feuerwehr mit 16? Welche Aufgaben sind erlaubt?

Stephan Bach
Stephan Bach
2025-07-04 22:42:01
Anzahl der Antworten : 12
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Mit dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten dürfen Angehörige der Jugendfeuerwehr ab dem 16. Lebensjahr auch außerhalb der Jugendfeuerwehr zu Ausbildungsveranstaltungen und im Einsatz zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden. Die Erziehungsberechtigten werden vor Erteilung ihrer Zustimmung über die Inhalte ihrer Erklärung von der Feuerwehr in geeigneter Weise informiert.
Theo Schütz
Theo Schütz
2025-07-04 22:01:39
Anzahl der Antworten : 11
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Feuerwehranwärter können ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Feuerwehrdienst leisten und sind Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden.

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Hans-Jürgen Mohr
Hans-Jürgen Mohr
2025-07-04 21:27:57
Anzahl der Antworten : 16
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Nein. Erst ab 16 darf man mitfahren und mithelfen, jedoch nicht bei allen Einsätzen. Jugendliche dürfen auch noch nicht alle Aufgaben ausüben. Bei Löscheinsätzen müssen sie aus Sicherheitsgründen hinter dem Verteiler bleiben und dürfen nicht bis zur Brandstelle.