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Wie bezahlen wir Feuerwehrfahrzeuge?

Tamara Krug
Tamara Krug
2025-06-17 12:03:01
Anzahl der Antworten : 11
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Die staatliche Förderung soll es den Kommunen ermöglichen, die für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst im Sinne des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) notwendigen Fahrzeuge und Ausrüstung zu beschaffen und diese in Feuerwehrhäusern und in Feuerwachen unterzubringen. Die staatlichen Zuwendungen werden ausschließlich aus dem Anteil Bayerns an der bundesweit erhobenen Feuerschutzsteuer finanziert. Neben Feuerwehrfahrzeugen und Feuerwehrhäusern fördert der Freistaat Bayern aus Mitteln des allgemeinen Staatshaushalts im Rahmen eines Sonderförderprogramms die digitalen Funkgeräte, die von den Kommunen für ihre Feuerwehren, den Durchführenden des Rettungsdienstes für ihre Rettungsdienstfahrzeuge und -personal sowie den freiwilligen Hilfsorganisationen für ihre Katastrophenschutzfahrzeuge im Rahmen des Umstiegs vom Analogfunk zum digitalen BOS-Funk erstmalig beschafft werden.
Tanja Wolter
Tanja Wolter
2025-06-17 11:42:21
Anzahl der Antworten : 19
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Wir bieten Ihnen deshalb Finanzierung/Leasing für Premium-Fahrzeuge und Neufahrzeuge an. Unser Service ermöglicht es den Kommunen, Fahrzeuge sofort zu beschaffen und weiterhin die Liquidität ihres Budgets zu gewährleisten. Auch können durch ein Neu-/Premiumfahrzeug lästige und unvorhersehbare Reparaturen vermieden werden.
Viktoria Kühne
Viktoria Kühne
2025-06-17 11:01:53
Anzahl der Antworten : 10
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Die staatlichen Zuwendungen für die kommunalen Feuerwehren werden ausschließlich aus dem Anteil Bayerns an der bundesweit erhobenen Feuerschutzsteuer finanziert. Die Förderung im Feuerwehrwesen erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.