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Worauf muss bei Spenden beachtet werden?

Annegret Bayer
Annegret Bayer
2025-07-20 05:16:59
Anzahl der Antworten : 14
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Sofern Du Zuwendungen leistest, die gemeinnützig, mildtätig, kirchliche Zwecke oder politische Parteien fördern, beteiligt sich der Staat an der Zuwendung. Allerdings musst du dem Staat nachweisen können, dass die eben genannten Punkte erfüllt sind. Du kannst dir von den entsprechenden Organisationen eine Zuwendungsbestätigung ausstellen lassen. Diese dient dir dem Finanzamt gegenüber als Nachweis, dass deine geleistete Zuwendung eine anerkannte und begünstigte Spende ist. Kann der Empfänger deiner Zuwendung keine Zuwendungsbestätigung ausstellen, so ist die getätigte Zuwendung auch nicht begünstigt. Erst bei Spenden über 300,00 € musst Du dem Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung zukommen lassen. Tätigst Du Spenden unterhalb der 300,00 € Grenze, reicht es aus, wenn Du deinen Kontoauszug, die Überweisung oder den Einzahlungsbeleg einreichen kannst. In Katastrophenfällen benötigst Du auch bei Spenden über 300,00 € keine Zuwendungsbestätigung, lediglich muss die Zahlung beispielsweise an ein dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts getätigt worden sein.