Welche Schutzkleidung ist gesetzlich vorgeschrieben?

Lucie Hinz
2025-07-23 23:27:03
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Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin stellt den Beschäftigten die Schutzkleidung in den erforderlichen Größen und in ausreichender Zahl. Auch die weitere Persönliche Schutzausrüstung, wie die verschiedenen Handschuhe, stellt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin in den erforderlichen Größen und in ausreichender Zahl. Was an welcher Stelle jeweils an Persönlicher Schutzausrüstung erforderlich ist, legt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in der Gefährdungsbeurteilung fest. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ist nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 BioStoffV dafür verantwortlich, dass vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind, sofern Arbeitskleidung erforderlich ist. Die Arbeitskleidung ist regelmäßig sowie bei Bedarf zu wechseln und zu reinigen.