Welche Schutzkleidung ist gesetzlich vorgeschrieben?

Arnulf Maier
2025-07-31 04:39:56
Anzahl der Antworten
: 15
Nach § 15 Abs. 2 ArbSchG sind Mitarbeiter dazu verpflichtet Schutzkleidung zu tragen, die vom Arbeitgeber gemäß der Bestimmung gestellt werden. Dieser wiederum ist nach § 3 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG dazu verpflichtet allen Arbeitnehmern diese Schutzkleidung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählt jedoch nur die vom Gesetz angeordnete Ausstattung wie Helme, Atemmasken oder Sicherheitsschuhwerk gemäß der Tätigkeit. Im Gegensatz dazu ist Arbeitsbekleidung gesetzlich nicht vorgeschrieben und unterliegt unternehmensinternen Regularien, die meist in einem Vertrag festgehalten werden.

Lucie Hinz
2025-07-23 23:27:03
Anzahl der Antworten
: 15
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin stellt den Beschäftigten die Schutzkleidung in den erforderlichen Größen und in ausreichender Zahl. Auch die weitere Persönliche Schutzausrüstung, wie die verschiedenen Handschuhe, stellt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin in den erforderlichen Größen und in ausreichender Zahl. Was an welcher Stelle jeweils an Persönlicher Schutzausrüstung erforderlich ist, legt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in der Gefährdungsbeurteilung fest. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ist nach § 9 Absatz 1 Nummer 4 BioStoffV dafür verantwortlich, dass vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind, sofern Arbeitskleidung erforderlich ist. Die Arbeitskleidung ist regelmäßig sowie bei Bedarf zu wechseln und zu reinigen.