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Wer haftet bei Küchenbrand?

Hermine Graf
Hermine Graf
2025-08-01 06:50:10
Anzahl der Antworten : 8
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Wer seine Küche grob fahrlässig in Brand setzt, bekommt nicht den kompletten Schaden von der Hausratversicherung erstattet. Wer einen Topf unbeaufsichtigt am Herd stehen lässt, handelt grob fahrlässig. Die Hausratversicherung ist berechtigt, im Leistungsfall Abzüge vorzunehmen, urteilte das Landgericht Köln. Die Hausratversicherung übernahm nur 50 Prozent des Schadens und warf der Kundin eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls vor. Je nach Schwere sei der Versicherer berechtigt, Abzüge im Schadenfall vorzunehmen oder in sehr schwerwiegenden Fällen die Leistung komplett zu verweigern. Allerdings gibt es laut der Universa-Spezialistin neuere Tarife in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, die auch bei grober Fahrlässigkeit leisten.