Der Brandschutz lässt sich in der Praxis in vier Bereiche aufteilen.
Den baulichen Brandschutz, anlagentechnischen Brandschutz, organisatorischen Brandschutz und den abwehrenden Brandschutz.
Der bauliche Brandschutz umfasst die Zugänglichkeit der baulichen Anlagen vom öffentlichen Straßenraum, den ersten und zweiten Rettungsweg sowie die Rettungswegausbildung, die Anordnung von Brandabschnitten und anderen Unterteilungen, den Abschluss von Öffnungen in abschnittsbildenden Bauteilen, den Feuerwiderstand von Bauteilen sowie die Brennbarkeit der Baustoffe.
Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören Brandmeldeanlage, Alarmierungseinrichtungen, automatische Löschanlagen, brandschutztechnische Einrichtungen, Rauchableitung – Zulufteinrichtungen, Lüftungskonzept bei Brandschutzanforderungen, Funktionserhalt von Anlagen, Netzersatzversorgung, Blitz- und Überspannungsschutzanlage, Sicherheits- und Notbeleuchtung, Aufzüge und Gebäudefunkanlage.
Der organisatorische Brandschutz beinhaltet Brandschutzordnung nach DIN 14096, Evakuierungsplanung, Flucht- und Rettungspläne nach § 55 ArbStättV, Alarm- und Einsatzpläne für Katastrophen nach §14 KatSGBbg (z.B. Krankenhäuser), Alarm- und Gefahrenabwehrpläne nach StörfallVO (BImSchG), Kennzeichnung der Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen, Kleinlöschgeräte (Feuerlöscher), Brandschutzschulung und –ausbildung des Personals, Brandschutzbeauftragter und die Einrichtung einer Werksfeuerwehr.
Der abwehrende Brandschutz beinhaltet die Löschwasserversorgung und –rückhaltung, den Feuerwehrplan nach DIN 14095, die Zufahrt und Flächen für die Feuerwehr, Schlüsseldepots (Feuerwehrschlüsselkasten – FSK) und die Festlegung zentraler Anlaufstellen für die Feuerwehr.