Es gibt harmonisierte Normen (EN 54, Teil 2-5, 7, 10-12,16-18 und 20-25) nach der BauPVO für Brandmeldeanlagen.
Die Europäische Bauproduktenverordnung gilt für Brandmeldeanlagen.
Für Bauprodukten, die einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) unterliegen, muss eine Leistungserklärung in schriftlicher Form beiliegen.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden die Technischen Baubestimmungen als Muster-Verwaltungsvorschrift bekannt.
Es gibt Normen und Richtlinien zu Brandmelde- und Rauchabzugsanlagen.
Es gibt Normen und VdS-Richtlinien zu Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen, die Lüftung von Gebäuden sowie den Brandschutz in der Gebäudetechnik.
Es gibt Normen zu Löschanlagen und -mitteln.
Es gibt Normen zu ortsfesten Lösch- und Brandbekämpfungsanlagen, zu tragbaren Feuerlöschern und Löschwassereinrichtungen.
Die VDI-EE 5950 Blatt 2: Elektromobilität – Brandschutz auf Parkflächen und Ladeplätzen für Elektrofahrzeuge bietet eine Entscheidungshilfe für Planende, Betriebe, Eigentümer und Behörden.