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Dürfen Rauchschutztüren offen stehen?

Käte Kunze
Käte Kunze
2025-11-21 22:28:11
Anzahl der Antworten : 13
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Rauchschutztüren müssen selbstschließend sein, um im Ernstfall automatisch ihre Funktion zu erfüllen. Das Offenhalten ohne spezielle Feststellanlagen ist nicht erlaubt. Brandschutztüren dürfen daher nicht unterkeilt und dadurch ständig offen gehalten werden.
Juliane Albrecht
Juliane Albrecht
2025-11-09 23:08:45
Anzahl der Antworten : 13
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Brand- und Rauchschutztüren sind immer selbstschließend – nur so können sie Feuer und giftige Gase sicher stoppen. Sind diese Türen mit einer Feststellanlage ausgestattet, dürfen sie auch offen stehen. Im Brandfall schließen die Brand- und Rauchschutztüren dann automatisch und schotten einzelne Brandabschnitte voneinander ab.

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Edmund Schlegel
Edmund Schlegel
2025-11-09 19:10:10
Anzahl der Antworten : 14
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Damit sie im Brandfall wirklich geschlossen sind, dürfen Rauch- und Brandschutztüren auf keinen Fall verkeilt, festgebunden oder sonst wie festgesetzt werden. Dürfen Rauchschutztüren offen stehen? Nein, sie dürfen nicht offen gehalten werden. Es gibt außer der Verwendung einer zugelassenen Feststelleinrichtung
Evelyne Baumgartner
Evelyne Baumgartner
2025-11-09 19:09:33
Anzahl der Antworten : 19
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Rauchschutztüren dürfen niemals mit einem Holzkeil, Seilen, Kabelbindern o.ä. offen gehalten werden. Das gilt genauso, wenn man Besuchern ein rasches Durchkommen ermöglichen will. Dann müssten sog. Feststelleinrichtungen verbaut werden. Eine sog. Feststelleinrichtung ist so gebaut, dass die Brand- oder Rauchschutztür im Regelbetrieb offenbleibt und sich erst im Brandfall automatisch schließt. Die Tür darf aber nicht mit Holzkeilen, Seilen, Kisten o.Ä. aufgehalten werden, auch nicht „nur mal eben kurz“ oder „geht ja ganz schnell“ oder „ist ja gleich wieder weg“.

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Anton Beck
Anton Beck
2025-11-09 18:32:29
Anzahl der Antworten : 11
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Rauchschutztüren müssen selbstschließend sein, um im Ernstfall automatisch ihre Funktion zu erfüllen. Das Offenhalten ohne spezielle Feststellanlagen ist nicht erlaubt. Brandschutztüren müssen selbstschließend sein, um im Ernstfall automatisch ihre Funktion zu erfüllen.