Rauchschutztür Kennzeichnungspflicht?
Lorenz Busch
2025-11-09 22:57:27
Anzahl der Antworten
: 8
Die Brandschutztüren Kennzeichnungspflicht umfasst eine Reihe von Anforderungen der speziellen Haustüren, Innentüren, Eingangstüren, Außentüren, die das Verbreiten von Feuer verhindern.
Die Regelung betrifft alle Materialien der Sicherheitstüren von den Stahl Brandschutztüren über Rauchschutztüren bis hin zur Brandschutztür aus Glas.
Nicht selten findet als Ergänzung zu den Brandschutztüren mit Kennzeichnungspflicht auch die Montage spezieller Fenster und Rauchschutztüren einen festen Platz zur Brandkontrolle.
Dazu zählen auch die T30 RS Türen, deren Bezeichnung sich aus dem zeitlichen Rahmen und der Beschaffenheit “RS” (“rauchdicht und selbstschließend”) zusammensetzt.
Die Brandschutztüren Kennzeichnungspflicht ist allerdings nur eine Seite der Medaille.
Darüber hinaus darf die Feuerschutztür in ihrer Funktion nicht behindert werden.
Patrick Adler
2025-11-09 21:00:47
Anzahl der Antworten
: 17
Rauchschutztüren werden mit einem RS-Zusatz oder als "DIN 18095-Rauchschutztür" bezeichnet.
Die DIN 4102-5 und die DIN EN 16034 legen beide die Anforderungen und Prüfverfahren für den Feuerwiderstand von Bauteilen einschließlich Brandschutztüren fest.
Die Wartung und Prüfung von Brandschutztüren ist essenziell, um sicherzustellen, dass sie im Brandfall zuverlässig funktionieren und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Rauchschutztüren müssen selbstschließend sein, um im Ernstfall automatisch ihre Funktion zu erfüllen.
Die Kosten für die Prüfung von Brandschutztüren hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Türen, deren Art und den individuellen Anforderungen des Gebäudes.
Regelmäßige Wartungen sind jedoch eine notwendige Investition, um die Funktionalität und Zulassung der Türen langfristig zu gewährleisten und rechtliche Risiken zu vermeiden.