Der Vorbeugende Brandschutz umfasst ein weites Themenfeld. Dazu gehören folgende Bereiche: Brandschutztechnische Stellungnahmen, Brandmeldeanlagen (BMA), Brandschau, Brandsicherheitswache, Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen, Feuerwehrpläne.
In zahlreichen Verfahren wie der Aufstellung von Bebauungsplänen, Beratungen von Architekten und Bauherren stehen wir beratend zur Seite. Dabei kann es um Löschwasserversorgung, Zugänglichkeit von Gebäuden, Rettungswege oder Brandbekämpfungsmaßnahmen gehen.
In besonderen Gebäuden wie Krankenhäusern, Altenheimen usw. schreibt der Gesetzgeber Brandmeldeanlagen vor. Da Brandmeldeanlagen ortsspezifische Anforderungen enthalten, ist eine Absprache mit der zuständigen Feuerwehr notwendig.
In Herten gibt es über 300 Objekte, z. B. Krankenhäuser, Altenheime und Industriebetriebe, die einer regelmäßigen Brandschau unterliegen. Dabei wird das Objekt aus brandschutztechnischer Sicht kontrolliert. Um die Beseitigung von festgestellten Mängeln zu überwachen, werden Brandnachschauen durchgeführt.
Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und viele Personen verletzt werden könnten, muss der Veranstalter eine Brandsicherheitswache organisieren.
Die Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen ist Aufgabe der Gemeinde – so ist es im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vorgesehen. Im Bereich der Kindergärten wurde ein Programm entwickelt, das eine systematische und zielorientierte Schulung vorsieht.
In Zusammenarbeit mit Fachfirmen werden von besonderen Objekten (große Gewerbebetriebe, Labore, Seniorenheime) Feuerwehrpläne erstellt. Sie ermöglichen den Einsatzkräften eine schnelle Orientierung in einem Gebäude und werden im Vorfeld mit der Feuerwehr abgesprochen.