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Feuerwehr mit 16: Was darf ich wirklich machen?

Domenico Schaller
Domenico Schaller
2025-07-04 08:35:10
Anzahl der Antworten : 12
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Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten dürfen sie ab dem vollendeten 16. Lebensjahr auch außerhalb der Jugendfeuerwehr zu Ausbildungsveranstaltungen und im Einsatz zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden.
Luise Kolb
Luise Kolb
2025-06-25 05:30:57
Anzahl der Antworten : 16
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Nein. Erst ab 16 darf man mitfahren und mithelfen, jedoch nicht bei allen Einsätzen. Jugendliche dürfen auch noch nicht alle Aufgaben ausüben. Bei Löscheinsätzen müssen sie aus Sicherheitsgründen hinter dem Verteiler bleiben und dürfen nicht bis zur Brandstelle.
Dagmar Herzog
Dagmar Herzog
2025-06-25 01:30:39
Anzahl der Antworten : 13
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Feuerwehranwärter sind den Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen herangezogen werden. Erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen sie bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden.
Cindy Anders
Cindy Anders
2025-06-25 00:46:39
Anzahl der Antworten : 14
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Mit dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten dürfen Angehörige der Jugendfeuerwehr ab dem 16. Lebensjahr auch außerhalb der Jugendfeuerwehr zu Ausbildungsveranstaltungen und im Einsatz zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden. Die Erziehungsberechtigten werden vor Erteilung ihrer Zustimmung über die Inhalte ihrer Erklärung von der Feuerwehr in geeigneter Weise informiert.