Höchstalter für die Feuerwehr: Gibt es das wirklich?

Ilona Hübner
2025-07-01 22:19:42
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: 16
Das Höchstalter für Feuerwehrleute ist im Bayerischen Feuerwehrgesetz verankert. Ausschlaggebend seien unfallschutzrechtliche Gründe, erläutert Benno Metz, Kreisbrandrat des Kreisfeuerwehrverbands im Landkreis Bad Kissingen. Die Berufsgenossenschaft müsse die Altersgrenze als Versicherungsträger der Feuerwehren mittragen und ein höheres Einsatzalter gehe eben häufig auch mit höheren Unfallkosten einher. Zudem lasse auch die Leistungsfähigkeit im Alter nach.

Ulla Sauter
2025-07-01 21:13:14
Anzahl der Antworten
: 14
Das ist immer wieder ein heißes Thema und wurde schon oft vor Gericht ausgefochten. Die Aufgaben der Feuerwehr verlangen eine hohe Körperliche Belastung. Daher ist diese Maßnahme gerechtfetigt, damit die Funktionfähigkeit der Feuerwehr aufrecht gehalten wird. Viele Feuerwehren setzen das Höchstalter nicht so tief herab. Es ist schon so schwer genug geignete Bewerber für den Berwerbungstest zu bekommen.

Eva Sturm
2025-07-01 20:20:33
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: 13
Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden. Der Feuerwehrkommandant muß einen Feuerwehrdienstleistenden, der die Eignung für den Feuerwehrdienst ganz oder teilweise verloren hat, in entsprechendem Umfang vom Feuerwehrdienst entbinden. Er kann einen Feuerwehrdienstleistenden, der seine Dienstpflichten gröblich verletzt, vom Feuerwehrdienst ausschließen; hiervon ist die Gemeinde zu unterrichten.

Janine Baum
2025-07-01 19:55:05
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: 11
Die Altersgrenze wird angehoben. Diese Entscheidung ermöglicht es den Feuerwehrleuten, länger aktiv zu bleiben.
Männer und Frauen können nun bis zum Alter von 67 Jahren ihren Dienst fortsetzen.
Eine vollständige Aufhebung der Altersgrenze wird nicht umgesetzt. Stattdessen wird eine Anhebung bevorzugt, die weniger bürokratisch ist und einen einfacheren Vollzug ermöglicht.

Axel Kuhlmann
2025-07-01 17:32:59
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: 13
Mit dem Gesetzesentwurf schlagen wir eine höhere Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst bis zum Renteneintrittsalter vor, also eine Anhebung von derzeit 65 auf 67 Jahre. Die bisherige Regelung ist laut Herrmann in der Praxis überholt.
Viele Kameradinnen und Kameraden sind auch in höherem Alter gesundheitlich fit und möchten sich weiterhin aktiv bei ihren Feuerwehren einbringen. Hierdurch erweitern wir den Kreis der aktiven Feuerwehrleute und unterstützen so die Gemeinden bei ihrer Aufgabe.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, im Einzelfall eine Verlängerung der aktiven Dienstzeit um jeweils bis zu drei Jahre zu ermöglichen. Eine Verlängerung soll dann auch mehrfach möglich sein.

Elfi Gärtner
2025-07-01 16:46:37
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: 15
Feuerwehrangehörige können wegen der vielfachen Belastungen maximal bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres aktiven Dienst in der Feuerwehr tun. Die von Staatssekretär Werner Koch in Bad Homburg vorgestellte Sonderregelung öffnet die Mitwirkung in bestimmten Bereichen, die körperlich weniger anspruchsvoll sind, nun bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Aufgaben des Einsatzdienstes.
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