Wann ist Lagerfeuer verboten?

Felicitas Stahl
2025-07-14 11:13:58
Anzahl der Antworten
: 13
Feuerstätten im Freien müssen von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen mindestens 5 m entfernt sein.
Von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 m entfernt sein.
Feuerstätten dürfen im Freien bei starkem Wind nicht benutzt werden, das Feuer ist zu löschen.
Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten.
Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein.
Unverwahrtes Feuer darf nur im Freien entzündet werden.
Die Vorschriften für offene Feuerstätten gelten entsprechend.

Hugo Jakob
2025-07-14 11:07:40
Anzahl der Antworten
: 15
Lagerfeuer im heimischen Garten
Die Frage, ob ein Feuer in eurem eigenen Garten in Ordnung geht, lässt sich pauschal nicht beantworten.
Die Vorschriften dazu werden von den jeweiligen Gemeinden festgelegt.
Einfach mal ein Feuerchen in der freien Natur anzünden?
Die Antwort dazu lautet ganz klar: Nein!
Solche offenen Feuerstellen sind vom Gesetz her nicht erlaubt.
Die Regelungen variieren aber von Bundesland zu Bundesland.
Eine Grundregel, die in jedem Bundesland gilt, ist der Abstand zu einem Wald: Dieser muss meist mindestens 100 m betragen, manchen Ortes mehr.
Informiert euch also im Vorhinein, was bei euch erlaubt ist und was nicht, denn sonst drohen schnell bis zu 5000 Euro Bußgeld.
Kein Problem ist ein Feuer an gekennzeichneten Stellen in Parks und auf Wiesen.
Auf einem Schild ist meistens aufgelistet, was erlaubt ist und was nicht.
Nutzt also diese Stellen für ein gemütliches, legales Feuer.
Ach, übrigens: als „offenes Feuer“ gelten auch Campingkocher.

Günther Zander
2025-07-14 10:28:33
Anzahl der Antworten
: 9
Grundsätzlich gilt: Offene Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) im Garten sind in der Regel nur mit einer Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes gestattet. Diese wird üblicherweise erst nach einem Besichtigungstermin erteilt. Dabei überprüft eine beschäftigte Person des Ordnungsamtes, ob die notwendige Sicherheit gegeben ist und ob ausreichend Abstand zu Nachbargrundstücken, öffentlichen Plätzen und Wegen eingehalten wird. In Deutschland existiert kein einheitliches Gesetz zum Entfachen eines Feuers im eigenen Garten. Die Gesetzeslage unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher, sich bei der jeweiligen Stadtverwaltung oder der örtlichen Feuerwehr zu erkundigen.
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