Grundsätzlich gilt: offenes Feuer im Wald ist in Deutschland verboten! Dies ist gesetzlich geregelt in den Landeswald- und Landesnaturschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer, die jeder für sein Gebiet einmal näher zu rate ziehen sollte. Die gesetzliche Definition beinhaltet alle mit Bäumen besiedelte Flächen (Wälder). Auch die Baumgruppen und Parks in bewohnten Gegenden, Heiden, offene Flächen mit einzelnen Baumgruppen, Feld und Flur, Wiesen und Uferzonen bzw. Uferbereiche von Flüssen, Bächen und Seen ist das Feuer machen mit „offener Flamme“ verboten. „Offene Flamme“ - das beinhaltet jede Art von Grill- und Lagerfeuer, Grubenfeuer, Hobo-Gas-Spiritus-Benzin-Brennstoffkocher – sowie sonst jede denkbare offene Flamme wie Kerzen, Fackeln Streichhölzer, Feuerzeuge usw! Gerade im Sommer besteht eine erhöhte Waldbrandgefahr im gesamten Bundesgebiet. Es sollte im Interesse von einem selbst und aus Liebe zur Natur selbstverständlich sein, unsere Wälder, die nicht mehr wirklich eine Wildnis sind, durch einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Feuer zu schützen.