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Ist ein Lagerfeuer im Wald erlaubt?

Andreas Forster
Andreas Forster
2025-07-14 13:08:31
Anzahl der Antworten : 15
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Grundsätzlich gilt: offenes Feuer im Wald ist in Deutschland verboten! Dies ist gesetzlich geregelt in den Landeswald- und Landesnaturschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer, die jeder für sein Gebiet einmal näher zu rate ziehen sollte. Die gesetzliche Definition beinhaltet alle mit Bäumen besiedelte Flächen. Auch die Baumgruppen und Parks in bewohnten Gegenden, Heiden, offene Flächen mit einzelnen Baumgruppen, Feld und Flur, Wiesen und Uferzonen bzw. Uferbereiche von Flüssen, Bächen und Seen ist das Feuer machen mit „offener Flamme“ verboten. „Offene Flamme“ - das beinhaltet jede Art von Grill- und Lagerfeuer, Grubenfeuer, Hobo-Gas-Spiritus-Benzin-Brennstoffkocher – sowie sonst jede denkbare offene Flamme wie Kerzen, Fackeln Streichhölzer, Feuerzeuge usw! Um aber wenigstens jetzt nicht ganz deprimiert aufzugeben, rate ich Dir folgendes: Suche Dir eine offizielle Biwak-/Feuerstelle, die gibt es fast überall in Deutschland als Feuerhütte oder Feuerplatz im Wald, Heide und Flur oder an Ufern. Dort kannst Du ungestört Feuer machen, ggf. musst Du Dich vorher beim Forst/Platzbetreiber anmelden. Alternativ kannst Du auch bei der örtlichen Forstbehörde versuchen, eine Genehmigung für einen oder sogar mehrere Tage zu beantragen. Die Chance eine Genehmigung zu bekommen hängt von sehr vielen Faktoren ab. Dass es klein und sicher sein sollte versteht sich von selbst. Passt alles zusammen stehen die Chancen eigentlich ganz gut.
Metin Meißner
Metin Meißner
2025-07-14 10:52:19
Anzahl der Antworten : 12
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Einfach mal ein Feuerchen in der freien Natur anzünden? Die Antwort dazu lautet ganz klar: Nein! Solche offenen Feuerstellen sind vom Gesetz her nicht erlaubt. Die Regelungen variieren aber von Bundesland zu Bundesland. Eine Grundregel, die in jedem Bundesland gilt, ist der Abstand zu einem Wald: Dieser muss meist mindestens 100 m betragen, manchen Ortes mehr. Kein Problem ist ein Feuer an gekennzeichneten Stellen in Parks und auf Wiesen. Auf einem Schild ist meistens aufgelistet, was erlaubt ist und was nicht. Nutzt also diese Stellen für ein gemütliches, legales Feuer.
Ursula Lemke
Ursula Lemke
2025-07-14 09:11:32
Anzahl der Antworten : 23
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Wer in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon eine offene Feuerstätte errichten oder betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Diese darf nur erteilt werden, wenn das Vorhaben den Belangen der Sicherheit, der Landeskultur, des Naturschutzes und der Erholung nicht zuwiderläuft und Belästigungen möglichst ausgeschlossen sind. In einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon dürfen nicht offenes Licht angezündet oder verwendet werden. Ein nach Abs. 1 Nr. 2 angezündetes Feuer darf nicht unbeaufsichtigt oder ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen gelassen werden. Abs. 1 Nrn. 1 und 2 gelten nicht für den Waldbesitzer und für Personen, die er in seinem Wald beschäftigt. Abs. 1 Nrn. 1 und 2 gelten nicht für Personen, die behördlich angeordnete oder genehmigte Arbeiten durchführen. Abs. 1 Nrn. 1 und 2 gelten nicht für die zur Jagdausübung Berechtigten. Abs. 1 Nrn. 1 und 2 gelten nicht für die Holznutzungsberechtigten bei der Ausübung des Rechts. Abs. 2 Nr. 1 gilt nicht bei Maßnahmen zur Rettung von Menschen oder von bedeutsamen Sachwerten aus Gemeingefahr oder bei Rettungsübungen.
Gilbert Busch
Gilbert Busch
2025-07-14 08:21:33
Anzahl der Antworten : 10
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Ein Lagerfeuer ist im Wald in Deutschland meist nicht erlaubt. Offene Feuer und Flammen sind im Wald grundsätzlich nicht zulässig – nicht nur bei einer bestehenden Waldbrandgefahr. Neben Lagerfeuern sind unter anderem auch Grills, Streichhölzer oder Campingkocher sowie Kerzen oder Laternen untersagt. Lagerfeuer im Wald bzw. offene Flammen können mitunter erlaubt sein, wenn eine Sondergenehmigung vorliegt oder das Feuer in einer gekennzeichneten offiziellen Feuerstelle entzündet wird. Ein offenes Feuer ist im Wald in Regel nur an gekennzeichneten Feuerstellen zulässig. Ein Lagerfeuer ist im Wald also üblicherweise nicht zulässig. Wer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald außerhalb einer eingerichteten und vom Waldbesitzer gekennzeichneten Feuerstelle ein Feuer anzündet oder unterhält, bedarf der vorherigen Genehmigung der Behörde.