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Wer steckt hinter der Feuerwehr?

Andy Friedrich
Andy Friedrich
2025-04-18 22:27:35
Anzahl der Antworten: 9
Der Rat bestellt auf Vorschlag der Kreisbrandmeisterin oder des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr durch die Gemeinde eine Leiterin oder einen Leiter der Feuerwehr und bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Sie werden durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ernannt. Verfügt die Freiwillige Feuerwehr über eine ständig mit mindestens sechs hauptamtlichen Funktionen für den Brandschutz und die Hilfeleistung besetzte Feuerwache, übernimmt deren Leiterin oder Leiter zugleich entweder die Funktion der Leiterin oder des Leiters der Feuerwehr oder die Funktion der stellvertretenden Leiterin oder des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr. Eine Freiwillige Feuerwehr, die neben einer Berufsfeuerwehr besteht, wird von der Leiterin oder dem Leiter der Berufsfeuerwehr geführt.
Sandro Köster
Sandro Köster
2025-04-16 08:18:19
Anzahl der Antworten: 4
Das Land erfüllt zentrale Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz. Dies erfolgt im Wesentlichen durch die im Ministerium des Innern und für Sport erarbeiteten und vom Land erlassenen Rechtsvorschriften sowie die Rahmen-, Alarm- und Einsatzpläne, als Empfehlungen des Landes. Die Strukturverantwortung obliegt somit dem Land, die Vollzugsverantwortung dagegen überwiegend den Gemeinden, Städten und Landkreisen. Darüber hinaus hat das Land Facheinheiten aufgestellt, die die kommunalen Einsatzkräfte unterstützen und ergänzen.
Steffi Decker
Steffi Decker
2025-04-03 12:35:23
Anzahl der Antworten: 3
Die zivile nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr baut auf das bürgerschaftliche Engagement, setzt auf die Selbst- und Nachbarschaftshilfe der Bürgerinnen und Bürger besteht zum überwiegend freiwillig-ehrenamtliche Helferinnen und Helfern. Die Gemeinden, Städte und Landkreise, nehmen zum überwiegenden Teil den Brand- und Katastrophenschutz als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung wahr, sodass die Probleme auch dort gelöst werden können, wo sie entstehen. Daneben erfüllt das Land die zentralen Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz. Die 129 Verbandsgemeinden und 29 verbandsfreie Gemeinden sind die gesetzlichen Aufgaben- und Sachkostenträger des örtlichen Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe. Innerhalb der Verbandsgemeinden sind grundsätzlich in jeder Ortsgemeinde örtlichen Feuerwehreinheiten (Freiwillige Feuerwehren) aufzustellen. Die Feuerwehr untersteht als gemeindliche Einrichtung dem (Verbandsgemeinde-)Bürgermeister. Das Land ist der Aufgaben- und Sachkostenträger für die zentralen Aufgaben, wobei das Ministerium des Innern und für Sport die Funktion der obersten Aufsichtsbehörde hat.
Walburga Meister
Walburga Meister
2025-03-30 08:28:36
Anzahl der Antworten: 6
Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 2015 (BHKG) sind die Gemeinden Träger der öffentlichen Feuerwehren. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell in verschiedener Weise, damit sie nicht nur Brände, sondern auch große Einsätze zum Beispiel bei Sturm, Starkregen oder Hochwasser gut bewältigen können. Unmittelbar finanzielle Unterstützung für ihre Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz erhalten die Kreise und Gemeinden über eine Investitionspauschale von insgesamt jährlich 37,2 Mio. €. Außerdem beschafft das Land über ein fortzuschreibendes Ausstattungsprogramm Fahrzeuge, Gerät und Spezialausrüstung für den Katastrophenschutz.
Irmhild Seitz
Irmhild Seitz
2025-03-19 16:54:25
Anzahl der Antworten: 6
Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist die Trägerin oder der Träger einer (kommunalen) Feuerwehr. In diesem Bereich ist die Unternehmerin die Gemeinde bzw. die Stadt und wird durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und den Gemeinde- bzw. Stadtrat vertreten. Die Gesamtverantwortung für öffentliche Feuerwehren liegt somit bei der jeweiligen Gebietskörperschaft (zum Beispiel der Stadt oder Gemeinde) und nicht bei der Leitung der Feuerwehr. Damit obliegt der Stadt oder Gemeinde die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der dort tätigen Feuerwehrangehörigen.