Ein Feuerwehrgesetz definiert den Begriff der Feuerwehr sowie deren Aufbau und Aufgaben. Die die Feuerwehr betreffende Gesetzgebung liegt in Deutschland in den Händen der Bundesländer. Es wird in der Regel zwischen Pflichtaufgaben, die eine Feuerwehr kostenfrei erledigen muss, und Zusatzaufgaben, für die Gebühren verlangt werden können, unterschieden. In der Regel werden auch die Aufgaben der Träger einer Feuerwehr beschrieben. Meist sind die Gemeinden für die Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr zuständig. Den Kreisen ist oft die Unterhaltung einer Leitstelle übertragen. Darüber hinaus sind auch Vorschriften zu Ausbildungseinrichtungen, zur Aufsicht über die und zur Führung der Feuerwehren enthalten. Es wird außerdem geregelt, wann eine Freiwillige Feuerwehr oder eine Berufsfeuerwehr aufzustellen ist. Ferner gibt es Regelungen zum Rechtsverhältnis der Feuerwehrleute. Normalerweise dürfen die Gemeinden Details in Satzung regeln. Bestimmte Ausgestaltungen der Gesetze können auch von übergeordneten Dienststellen durch Verwaltungsvorschriften oder Rechtsverordnungen geregelt werden. In einigen Ländern ist der gesamte Komplex der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes in einem Gesetz geregelt. Das Brandschutzgesetz bildet zusammen mit den Brandschutzverordnungen die Brandschutzvorschriften, welche angesichts immer wieder auftretender Unglücksfälle mit Sach- und Personenschäden ständig weiter entwickelt werden. Durch diese Regeln war es überhaupt erst möglich, Versicherung wie etwa z.B. zum Gebäudebrandschutz zu realisieren, da damit Grenzen zwischen den verschiedenen Stufen des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit gezogen werden konnten.