Wann ist eine Sprinkleranlage vorgeschrieben?

Wilhelm Fischer
2025-07-30 11:37:11
Anzahl der Antworten
: 13
Demnach ist es Pflicht, Sprinkleranlagen überall dort einzubauen, wo hoher Publikumsverkehr oder aufgrund der Temperatur der Arbeitsumgebung erhöhte Brandgefahr herrscht.
Automatisierte Lösungen sind hingegen in Hochhäusern für Wohn- und gewerbliche Zwecke, aber auch in Verkaufsstellen, an Veranstaltungsorten oder in Industrieanlagen und natürlich in Tiefgaragen vorgeschrieben.
Ob eine Sprinkleranlage zu installieren ist, steht aber letztendlich in der Baugenehmigung.
Diese Richtlinie gibt zudem die verschiedenen Gefahrenklassen vor, aus denen sich die Pflicht zum Einbau einer Sprinkleranlage ergibt.
Sie unterscheidet wie folgt: kleine Brandgefahr LH (Low Hazard), mittlere Brandgefahr OH (Ordinary Hazard), hohe Brandgefahr Produktionsrisiken HHP (High Hazard Production), hohe Brandgefahr Lagerrisiken HHS (High Hazard Storage).

Hans-Jochen Nowak
2025-07-30 09:44:02
Anzahl der Antworten
: 14
Es gibt keine Gesetzgebung, die die Installation einer Sprinkleranlage in bestimmten Gebäuden vorschreibt. Versicherungsgesellschaften und die zuständige Behörde verlangen in bestimmten Gebäuden den Einbau einer Sprinkleranlage. Dies geschieht, um das Feuer so schnell wie möglich zu löschen und so viel Schaden wie möglich zu verhindern. Dies gilt auch für benachbarte Gebäude. Ohne Gesetzgebung müssen viele Gebäude mit einer Sprinkleranlage als Feuerlöschsystem ausgestattet werden, weil es von den Versicherungen vorgeschrieben ist. Denken Sie an Gesundheitswesen und Krankenhäuser, Parkhäuser, Büros, Hotels, Kultur, Industrie, Vertriebszentren, Bildung, Einkaufszentren, Wohnungen und Infrastruktur. Versicherungsgesellschaften verlangen eine Sprinkleranlage unter anderem deshalb, weil Sprinkler bei der Brandbekämpfung sehr effektiv sind. Die Sicherheit der Mitarbeiter ist im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben.

Konstantinos Geiger
2025-07-30 07:09:57
Anzahl der Antworten
: 13
Ob eine Sprinkleranlage notwendig ist bestimmt sich aus der Bauordnung des Bundeslandes und den dazu erlassenen Sonderbauvorschriften. Die gibt es für Hochhäusern, Geschäftshäusern, Kaufhäusern, Industrieanlagen, Versammlungsstätten und auch Tiefgaragen. Für solche Bauten wird in aller Regel ein Brandschutzkonzept erstellt.
Nicht immer muss ein Bürogebäude zwingend mit einer Sprinkleranlage ausgestattet werden. Wenn man kleine Räume hat und die Wände und Türen den Brand in einem Büro eine Weile zurück halten können, dann baut man keine Sprinkler ein. Das macht man eher in extrem großen Räumen um den Flammen Herr zu werden, damit sich diese nicht auf der ganzen Fläche ausbreiten.
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