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Welche Behörde kontrolliert den Brandschutz?

Christof Gerlach
Christof Gerlach
2025-08-20 11:00:05
Anzahl der Antworten : 17
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Die Bauaufsicht hat die Möglichkeit, ein Genehmigungsverfahren zu verlangen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft die planungsrechtliche Zulässigkeit und beantragt Abweichungen. Bautechnische Nachweise werden durch Bauvorlageberechtigte und/oder Fachplaner erstellt, die die erforderlichen Kenntnisse in dem jeweiligen Gebiet nachgewiesen haben. Die ordnungsgerechte Ausführung der übernommenen Bauarbeiten und die Sicherung der Baustelle obliegen dem Unternehmer. Entwurfsverfasser müssen geeignete Fachplaner, z.B. für den Brandschutz, heranziehen, soweit sie für einzelne Fachgebiete nicht die erforderliche Sachkunde haben. Die Bauaufsicht kann mit Auflagen oder Untersagungen eingreifen.
Karl-Friedrich Ehlers
Karl-Friedrich Ehlers
2025-08-10 02:19:49
Anzahl der Antworten : 11
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Grundsätzlich bestehen keine speziellen Brandschutzauflagen für Vermieter. Diese sind jedoch für die Sicherheit im Wohnhaus zuständig und müssen somit auch für die Sicherung der Fluchtwege und die Beseitigung von Brandgefahren sorgen. Zu den Aufgaben des Vermieters gehört es auch, zu kontrollieren ob die Treppengeländer befestigt sind und die Beleuchtung funktioniert. Auch das Anbringen der Rauchmeldern und Feuerlöschern unterliegt dem Aufgabenbereich des Vermieters.

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Ernestine Ziegler
Ernestine Ziegler
2025-07-30 21:14:53
Anzahl der Antworten : 13
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Als Feuerpolizei wird eine Behörde bezeichnet, die u. a. den Brandschutz und Feuerungsanlagen überwacht. Diese Aufgabe übernimmt meistens entweder die Feuerwehr oder das Bauamt. Die Feuerpolizei ist für den Schutz von Personen und Sachen zuständig, indem sie Brände durch die Gewährleistung intakter Flucht- und Rettungswege sowie durch eine zuverlässige Brandabschnittsbildung abwehrt. Die Feuerpolizei trifft alle Maßnahmen, die zur Verhinderung von Brandausbruch, Brandausbreitung und Explosionen erforderlich sind. Sie erlässt Brandschutzvorschriften, bestimmt die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen für Bauten mit erhöhtem Brandrisiko oder großer Personengefährdung, führt in Bauten und Anlagen mit erhöhtem Brandrisiko periodisch oder von Fall zu Fall Kontrollen durch.
Bianca Wimmer
Bianca Wimmer
2025-07-30 20:06:16
Anzahl der Antworten : 16
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Die Brandschutz – baulich, technisch und organisatorisch – liegt auf jeden Fall in der Verantwortung von Arbeitgeber oder Arbeitgeberin. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten über Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände und Explosionen sowie zum Verhalten im Gefahrfall zu unterweisen. Bränden vorzubeugen und sie zu bekämpfen, ist in Betrieben Gemeinschaftssache. Deshalb gibt es Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer sowie -helferinnen.

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