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Wer trägt die Verantwortung für den Brandschutz?

Detlef Braun
Detlef Braun
2025-09-01 01:58:14
Anzahl der Antworten : 14
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Der Gesetzgeber fordert von Betrieben klare Regelungen zur Organisation des Brandschutzes. Eine gut strukturierte betriebliche Brandschutzorganisation ist das Rückgrat eines effektiven Brandschutzkonzepts. Sie stellt sicher, dass alle Maßnahmen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz koordiniert und regelmäßig überprüft werden. Gut ausgebildete Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer tragen dabei erheblich zur Sicherheit im Unternehmen bei. Eine klar definierte Brandschutzorganisation bietet den bestmöglichen Schutz. Regelmäßige Wartungen und Funktionsprüfungen sind hier unerlässlich, um sicherzustellen, dass diese Systeme im Ernstfall einwandfrei funktionieren. Zum organisatorischen Brandschutz zählen alle betrieblichen Regelungen, die zur Brandvermeidung beitragen. Dies beginnt bei der Erstellung einer betrieblichen Brandschutzordnung und reicht bis zur regelmäßigen Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Feuergefahren.
Arndt Beckmann
Arndt Beckmann
2025-08-23 15:19:01
Anzahl der Antworten : 23
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Werden durch einen Arbeitgeber in einer Arbeitsstätte Beschäftigte beschäftigt, ist arbeitsschutzrechtlich immer der Arbeitgeber bzw. Unternehmer der Beschäftigten in dem Gebäude verantwortlich. Der Arbeitgeber bleibt aber grundsätzlich für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dazu gehört z. B. die Ausrüstung der Arbeitsstätte mit Brandschutz- bzw. Feuerlöscheinrichtungen und die Organisation des Brandschutzes im Betrieb. Bezüglich des Bauordnungsrechts und der dazu erlassenen Sonderbauverordnung ist derjenige, der die Baugenehmigung in Anspruch nimmt, verantwortlich für die Umsetzung der dort genannten Pflichten. Dies ist im Regelfall der Besitzer bzw. Eigentümer. Der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Zustand seiner Veranstaltungs- und Produktionsstätte, der betrieblichen Einrichtungen und der bereitgestellten Arbeitsmittel. Der Betreiber kann die Pflichten für den sicheren Betrieb an eine dafür befähigte Veranstaltungsleitung übertragen. Der Veranstalter ist für alle sicherheitsrelevanten, organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe einer Veranstaltung verantwortlich.

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Juliane Albrecht
Juliane Albrecht
2025-08-17 03:00:18
Anzahl der Antworten : 13
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Der Unternehmer trägt im Brandschutz wie im Arbeitsschutz die gleiche Verantwortung – er kann zwar Teilaufgaben delegieren, z.B. an Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer oder Führungskräfte, doch die Gesamtverantwortung trägt immer er selbst. Die Verantwortung des Unternehmers im Arbeitsschutz beinhaltet grundsätzlich die Verantwortung für die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens, Betriebs oder anderer vergleichbarer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Organisationen. Diese Verantwortung für den Arbeitsschutz und damit auch für den Brandschutz als Teilbereich des Arbeitsschutzes wird daher in Deutschland gesetzlich gefordert und mit Einführung des Arbeitsschutzgesetzes auch mehr und mehr in die Hände des Arbeitgebers/Unternehmers gelegt. Obwohl der Unternehmer nach den Brandschutzvorschriften einen Teil seiner Aufgaben an andere Mitarbeiter delegieren kann, trägt er die Verantwortung selbst und haftet im Falle eines Unfalls. Die Verantwortung des Unternehmers gilt hier – wie bei den Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes – nicht nur einmalig oder sporadisch, sondern jederzeit und für die gesamte Laufzeit des Unternehmens.
Moritz Barth
Moritz Barth
2025-08-10 03:34:48
Anzahl der Antworten : 11
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Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Brandschutz ist auch unabhängig von Art und Größe des Betriebs im eigenen Interesse Chefsache. Es ist darauf zu achten, dass Sie ausreichend Brandschutzhelfer ausgebildet und bestellt sowie einen fach-/ sachkundigen internen oder externen Brandschutz-Beauftragten an der Seite haben. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, einen ersten Überblick zu bekommen: Ist der Brandschutz übergeordnet organisiert? Deckt er alle Bereiche ab? Wurden Brandschutzhelfer in die Bereiche eingewiesen? Finden regelmäßige Fortbildungen statt? Machen Sie sich darüber ein Bild und bitte dokumentieren Sie alles!

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Hardy Bruns
Hardy Bruns
2025-07-30 19:30:03
Anzahl der Antworten : 16
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Brandschutz – baulich, technisch und organisatorisch – liegt auf jeden Fall in der Verantwortung von Arbeitgeber oder Arbeitgeberin. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten über Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände und Explosionen sowie zum Verhalten im Gefahrfall zu unterweisen. Bränden vorzubeugen und sie zu bekämpfen, ist in Betrieben Gemeinschaftssache. Deshalb gibt es Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer sowie -helferinnen.