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Welche Wasserqualität ist in Schwimmbädern zulässig?

Gabi Baier
Gabi Baier
2025-09-15 11:47:25
Anzahl der Antworten : 16
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Schwimm- und Badebeckenwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Die Gesundheitsämter werden gesetzlich verpflichtet, die Schwimm- und Badebecken einschließlich ihrer Aufbereitungsanlagen zu überwachen. Die Überwachung der Qualität des Schwimm- und Badebeckenwassers obliegt somit den Bundesländern und ihren nachgeordneten Behörden. Um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Badegäste und des Personals eines Schwimmbades nicht zu beeinträchtigen, werden mikrobiologische, chemische und physikalisch-chemische Anforderungen an das Schwimm- und Badebeckenwasser gestellt. Das erfordert ein enges und übergreifendes Zusammenwirken der Fachdisziplinen Chemie, Mikrobiologie und Toxikologie. Die Gesundheitsämter orientieren sich bei ihrem amtlichen Überwachungsauftrag an die in der DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ und in der ⁠UBA⁠-Empfehlung „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“ festgelegten Anforderungen an die Schwimm- und Badebeckenwasserqualität. Dafür ist ein Zusammenwirken folgender Faktoren notwendig: Aufbereitung, Desinfektion, Beckenhydraulik und Austausch von mindestens 30 Litern Beckenwasser gegen Frischwasser pro Badegast. Die Desinfektion im Becken soll die von den Badegästen abgegebenen Mikroorganismen sehr schnell abtöten. Die Schwimm- und Badebeckenwasserhygiene hat eine gute, gleich bleibende Beschaffenheit des Beckenwassers in Bezug auf Hygiene, Sicherheit und Wohlbefinden der Badegäste zum Ziel.