Sind in der Therme Kameras?

Steffen Adam
2025-09-15 17:20:20
Anzahl der Antworten
: 11
In der Therme gibt es sechs Unterwasser-Kameras.
Die Kameras filmen alles und jeden – vom Eingang über die Umkleidekabine bis zu den Schwimmbecken.
Die Kabinen und Sauna sind tabu.
Der Raum in den Kabinen und auch die Sauna sind aber tabu.
Das passiere aber nur, wenn sich ein Gast beschwert hat.
Unterwasserkameras zur Aufsicht sind nicht so ein großes Problem, weil die Qualität nicht so gut ist und die Personen ja nicht wirklich erkennbar sind.
Die Bäder müssen in ihrer Haus- und Bäderordnung auf die Kameras hinweisen.
Der Betreiber muss nicht an jede Kamera ein Hinweisschild machen.
In dem Augenblick, wo ich eine Eintrittskarte kaufe, habe ich laut Vertragsordnung die Kameras akzeptiert.

Jonas Krämer
2025-09-15 17:10:40
Anzahl der Antworten
: 12
Die Handy- und Kameranutzung für eigene Foto- und Filmaufnahmen zum privaten Zweck sind im Palmenparadies und im Sportbad erlaubt, sofern andere Gäste hierbei nicht beeinträchtigt oder gestört werden.
Das Fotografieren fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung sowie die Handy- und Kameranutzung unterhalb der Wasseroberflächen ist in allen Bereichen nicht gestattet.
In der gesamten Vitaltherme & Saunen ist die Handy- und Kameranutzung sowie das Fotografieren und Filmen grundsätzlich untersagt.
Gerne kannst du im Palmenparadies oder auf dem Thermenstrand "Paradise Beach" ein Erinnerungsfoto mit deinem Handy oder deiner Kamera machen.
Bitte achte darauf, dass keine dritten Personen auf dem Foto zu sehen sind.

Ignaz Hildebrandt
2025-09-15 16:37:47
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: 9
In den Saunakabinen sowie Umkleidekabinen und Nacktbereiche sind Kameras grundsätzlich VERBOTEN.
Es gibt hier auch kein Hausrecht, was dies ausnahmsweise erlauben würde oder könnte.
Sollte ein Bad Kameras trotzdem widerrechtlich angebracht haben, wo kann das dann ein teurer Spass werden für die Anlage.
Es darf niemand nackt gefilmt werden.
Auch nicht in Sammelumkleidekabinen.
Generell muß durch deutlich sichtbaren Aushang bereits VOR dem Bezahlen des Eintritts auf die Kameras hingewiesen werden.
In sensiblen Bereichen sind Kameras eigentlich nicht zulässig.
Definitiv nicht erlaubt, noch nichtmal im Puff, Strafen bis 30.000 Euro gibt es, wenn man seine Privatsphäre nicht respektiert.

Maren Fricke
2025-09-15 15:12:56
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: 15
Entsprechend dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten gibt es in den Thermen Maastricht nur in den Räumen Überwachungskameras, in denen sich bekleidete Menschen bewegen. In den Räumen, in denen keine Kleidung getragen wird, befinden sich keine Kameras. Der Einsatz von Kameraüberwachung dient der Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter. Die Kameraüberwachung erfüllt alle behördlich festgelegten Anforderungen. Zum Schutz der Privatsphäre aller Gäste ist es nicht erlaubt, Fotos und Filmaufnahmen zu machen.

Hermann Heuer
2025-09-15 15:08:32
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: 13
Geregelt ist die Videoüberwachung in Paragraf 6b des Bundesdatenschutzgesetzes.
Deswegen ist es grundsätzlich gestattet, auch in einem Schwimmbad Videoaufnahmen zu Überwachungszwecken anzufertigen, obwohl die Gäste dort meist leicht bekleidet herumlaufen.
Zur Sicherheit der Badegäste werden Kameras zur Einsicht in schwer einsehbare Bereiche eingesetzt, sowie auch an Drehkreuzübergängen und Kassenbereichen.
Auf die Kameras müssen Badebetriebe jedoch hinweisen.
In bestimmten Fällen wäre aber auch dies gestattet:
Um jedoch Kameras in sensiblen Bereichen anzubringen, braucht es erhebliche Begründungen.
Für Aufnahmen unter Wasser ist es ähnlich.
Gab es beispielsweise schon mehrfach Fälle von Geschlechtsverkehr im Becken, könne das ein Grund sein, auch unter Wasser Kameras zu installieren.

Jakob Kruse
2025-09-15 14:23:33
Anzahl der Antworten
: 11
Die Kameras im Thermalbad filmen nur den öffentlichen Bereich.
Die Kameras würden nur den öffentlichen Bereich aufzeichnen.
Die Kameras sind so eingestellt, dass sie nur den öffentlichen Bereich mit den Garderobenkästen aufzeichnen.
Die Umkleidekabinen werden nicht gefilmt.

Marina Noack
2025-09-15 13:34:01
Anzahl der Antworten
: 13
Insgesamt wurden sechs Videokameras eingesetzt.
Zwei Kameras befanden sich in den Saunen.
Die Videoaufnahmen wurden nicht gespeichert.
Die Nutzung von Überwachungstechnik innerhalb einer Sauna ist in jedem Fall rechtswidrig.
Die verbleibende Videokamera innerhalb einer der Saunen wurde mittels eines Holzbretts abgedeckt und darf nur noch zu Trainingszwecken der Beschäftigten außerhalb der Geschäftszeiten genutzt werden.
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