Wo steht die Verpflichtung zum Brandschutz?

Lisa Hein
2025-09-15 14:39:50
Anzahl der Antworten
: 16
Die Verpflichtung zum Brandschutz steht in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um den vorbeugenden Brandschutz in Gebäuden sicherzustellen und im Ernstfall schnell und angemessen reagieren zu können.
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in drei Teile, die an unterschiedliche Personengruppen gerichtet sind.
Die Erstellung einer Brandschutzordnung darf von Personen oder Institutionen erfolgen, die über entsprechende Fachkenntnisse im Bereich des Brandschutzes verfügen.
Die DIN 14096 legt großen Wert darauf, dass die Brandschutzordnung stets auf dem aktuellen Stand ist.
Die Erstellung und Überprüfung der Brandschutzordnung darf dabei nur durch eine fachkundige Person erfolgen.
Die Überprüfung muss mindestens alle zwei Jahre erfolgen.

Hans-Joachim Seidl
2025-09-15 13:17:46
Anzahl der Antworten
: 9
Gesetze zum Brandschutz sind Ländersache
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es 16 Brandschutzgesetze, da der Brandschutz, zumindest rechtlich gesehen, Ländersache ist.
Jedes Bundesland hat daher sein eigenes Brandschutzgesetz.
Die Brandschutzgesetze regeln hauptsächlich die Angelegenheiten der Feuerwehr aber auch, was für den Arbeitsschutz von größerer Bedeutung ist, zusammen mit anderen Vorschriften wie baurechtliche Normen, die Vorschriften, die beim Bau und ebenso bei der Unterhaltung von Gebäuden in brandschutzrechtlicher Hinsicht zu beachten sind.
Die Brandschutzgesetze der Länder enthalten in der Regel auch Bestimmungen zum vorbeugenden Brandschutz.