Wer darf Handfeuerlöscher benutzen?

Bernadette Eder
2025-09-15 18:56:15
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Feuerlöscher sind Arbeitsmittel, die nur durch unterwiesene Beschäftigte benutzt werden dürfen.
Das Baurecht fordert das Bereithalten von Feuerlöschen und schränkt den Personenkreis zur Benutzung nicht ein.
Die ASR A 2.2 fordert, dass für alle Personen, die sich in der Arbeitsstätte aufhalten, die im Brandfall notwendigen Maßnahmen auszuhängen sind.
Wer einen Brand wahrnimmt, hat ihn sofort zu löschen und Personen, die gefährdet werden, zu warnen, wenn es zumutbar ist, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten.
Es scheint also weder gewollt noch möglich, Personen, die nicht zu den Beschäftigten gehören, die Benutzung von Feuerlöschern zu untersagen.
Eine zwingende Pflicht kann man daraus jedoch nicht ableiten, da Hilfeleistung nur dann erwartet werden kann, wenn sie gefahrlos möglich ist.
Die Benutzung eines Feuerlöschers ist an keine Genehmigung und schon gar nicht an einen „Feuerlöscherführerschein“ gebunden.
Ausschlaggebend ist allein, was wir uns zutrauen.
Die Erfolgschancen sind umso höher, je besser wir auf die Anwendung vorbereitet sind.