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Was darf man mit Brandschutztüren nicht machen?

Karin Hübner
Karin Hübner
2025-11-13 06:04:17
Anzahl der Antworten : 15
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Türen dürfen nicht festbinden, verkeilen oder blockieren. Brandschutztüren dürfen nicht unterkeilt und dadurch ständig offen gehalten werden. Wer die Brandschutztüren z. B. für Materialtransporte kurzzeitig blockiert, damit sie offen bleiben, ist verpflichtet, sie nach Beendigung der Arbeiten wieder ordnungsgemäss zu schliessen.
Heinz-Josef Röder
Heinz-Josef Röder
2025-10-31 21:24:55
Anzahl der Antworten : 21
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Das Offenhalten ohne spezielle Feststellanlagen ist nicht erlaubt. Brandschutztüren müssen selbstschließend sein, um im Ernstfall automatisch ihre Funktion zu erfüllen. Rauchschutztüren müssen selbstschließend sein, um im Ernstfall automatisch ihre Funktion zu erfüllen.

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Andrea Kiefer
Andrea Kiefer
2025-10-31 17:42:39
Anzahl der Antworten : 16
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Brandschutztüren oder Rauchschutztüren dürfen niemals mit einem Holzkeil, Seilen, Kabelbindern o.ä. offen gehalten werden. Wer eine Brand- oder Rauchschutztür mit einem Keil offen hält, macht sich strafbar. Die Tür darf aber nicht mit Holzkeilen, Seilen, Kisten o.Ä. aufgehalten werden, auch nicht „nur mal eben kurz“ oder „geht ja ganz schnell“ oder „ist ja gleich wieder weg“.