Ist es strafbar, eine Brandschutztür zu verkeilen?
Adam Kaufmann
2025-10-31 21:31:26
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: 15
Wer absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen werden oft in Form von Brandschutztüren oder -wänden realisiert, aber genaue Definitionen sind in diesem Abschnitt nicht gegeben.
Karolina Wiegand
2025-10-31 20:57:41
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: 11
Wer eine Brand- oder Rauchschutztür mit einem Keil offen hält, macht sich strafbar.
Dort heißt es:“ Wer absichtlich oder wissentlich … die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen … beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…
Es kommt also nicht darauf an, dass durch das rechtswidrige Offenhalten ein Schaden im Brandfall entsteht, sondern allein das rechtswidrige Offenhalten als solches erfüllt bereits den Straftatbestand.
Die Tür darf aber nicht mit Holzkeilen, Seilen, Kisten o.Ä. aufgehalten werden, auch nicht „nur mal eben kurz“ oder „geht ja ganz schnell“ oder „ist ja gleich wieder weg“.
Im Rahmen bspw. einer arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung sollten Mitarbeiter auf das Verbot des Verkeilens u.ä. hingewiesen und dafür sensibilisiert werden.
Da der Veranstalter bzw. auch der Betreiber der Versammlungsstätte jeweils im Rahmen ihrer Aufgaben bzw. ihrer Verkehrssicherungspflichten wohl ohnehin Kontrollgänge vornehmen müssen, sollte auch gezielt darauf geachtet werden, dass Brand- und Rauchschutztüren eben nicht rechtswidrig offengehalten werden und dort befindliche Gegenstände, die das rechtswidrige Aufhalten der Türen ermöglichen sollen, entfernt werden.
Sara Grimm
2025-10-31 19:45:46
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: 5
Personen, die Brandschutztüren nicht ordnungsgemäß verschließen, machen sich nach § 145 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch strafbar. Ein mechanisch angebrachter Türkeil verhindert dies in jedem Fall. Daher: Verkeilen Sie bitte nie Brand- oder Rauchschutztüren. Es ist offensichtlich, dass eine offene Rauch- oder Brandschutztüre in einem Gebäude den kompletten Brandschutz verhindert und eine unkontrollierte Ausbreitung eines Feuers riskiert.
Hans-Gerd Hecht
2025-10-31 19:17:18
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: 14
Damit sie im Brandfall wirklich geschlossen sind, dürfen Rauch- und Brandschutztüren auf keinen Fall verkeilt, festgebunden oder sonst wie festgesetzt werden.
Emil Mayer
2025-10-31 19:12:28
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: 21
Das Verkeilen von Brandschutztüren / Rauchschutztüren kann ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen und kann gem. § 145 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Nina Hein
2025-10-31 18:08:20
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: 13
Das Offenhalten ohne spezielle Feststellanlagen ist nicht erlaubt.
Brandschutztüren müssen selbstschließend sein, um im Ernstfall automatisch ihre Funktion zu erfüllen.
Rauchschutztüren müssen selbstschließend sein, um im Ernstfall automatisch ihre Funktion zu erfüllen.
Luise Kolb
2025-10-31 17:51:04
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: 17
Folglich ist das Verkeilen von Brandschutztüren- und Tore strafbar. Es sind rechtliche Strafen in Form von hohen Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen möglich.
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