Die Geschichte des Feuerlöschwesens in Goslar beginnt weit vor 1855.
Im Jahr 1816 waren in Goslar neun große Spritzen, zwei tragbare Spritzen, 316 Feuereimer, 57 Leitern, 55 Feuerhaken und 12 Gegenstände zur Wasseraufbewahrung vorhanden.
Die Benutzung dieser Geräte oblag den männlichen Bürgern der Stadt, die quasi verpflichtet waren, Dienst im Brandfall zu tun.
Die städtischen Löschanstalten waren somit eine Pflichtfeuerwehr.
Im Jahre 1836 wurde der Rettungsverein bei Feuersgefahr gegründet, der im Jahre 1849 aus vier Sektionen bestand.
1855 erklärten sich in der Mitgliederversammlung am 14. Januar 20 Turner des Männer-Turn-Vereins bereit, aktiv in einer Turner-Rettungsschar mitzuarbeiten.
Die Turner-Rettungsschar nahm nach und nach eine immer wichtigere Funktion im Feuerlöschwesen der Stadt Goslar ein.
Das Gründungsdatum der Freiwilligen Feuerwehr kann mit dem 19. März 1870 festgesetzt werden.
Am 15. Dezember 1933 wurde das „Gesetz über das Feuerlöschwesen im Lande Preußen“ veröffentlicht.
Dieses Gesetz leitet das Ende der beiden freiwillig organisierten Feuerwehren in Goslar ein.
Am offiziellen Zusammenschluss der beiden Feuerwehren am 28. Januar 1934 änderte sich jedoch nichts.