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Bin ich berechtigt, meine Karriere mit einem Training zu fördern?

Evelyne Baumgartner
Evelyne Baumgartner
2025-03-23 04:40:12
Anzahl der Antworten: 6
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinerlei Anspruch auf eine Fortbildung beziehungsweise Weiterbildung. Häufig gibt es jedoch entsprechende betriebliche Vereinbarungen oder Regelungen im jeweiligen Arbeitsvertrag. Weiterhin gibt es keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers, auch dies ist jedoch in vielen Betrieben individuell festgelegt. Eine Ausnahme bei der gesetzlichen Regelung ist jedoch der sogenannte Bildungsurlaub. Arbeitnehmer haben in nahezu allen Bundesländern Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Tagen bezahlten Urlaubs, an denen sie sich unter bestimmten Voraussetzungen weiterbilden dürfen. Ein genereller Anspruch auf Kostenbeteiligung durch den Arbeitgeber besteht allerdings auch hier nicht.
Georg Runge
Georg Runge
2025-03-23 01:59:23
Anzahl der Antworten: 7
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinerlei Anspruch auf eine Fortbildung beziehungsweise Weiterbildung. Häufig gibt es jedoch entsprechende betriebliche Vereinbarungen oder Regelungen im jeweiligen Arbeitsvertrag. Weiterhin gibt es keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers, auch dies ist jedoch in vielen Betrieben individuell festgelegt. Arbeitnehmer haben in nahezu allen Bundesländern Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Tagen bezahlten Urlaubs, an denen sie sich unter bestimmten Voraussetzungen weiterbilden dürfen.
Lilo Geißler
Lilo Geißler
2025-03-23 00:28:28
Anzahl der Antworten: 10
Sie können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Bei Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung besteht zudem gegebenenfalls Anspruch auf Zahlung einer Weiterbildungsprämie, sofern Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist nur in Absprache mit Ihrem Betrieb möglich.