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Kann mein Chef mich zu einer Schulung zwingen, die ich nicht machen will?

Rosita Richter
Rosita Richter
2025-04-22 08:55:24
Anzahl der Antworten: 8
Andersherum haben Arbeitgeber die Möglichkeit ihre Mitarbeiter zu Fortbildungen zu verpflichten, um deren Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern. Diese Pflicht zur Weiterbildung allerdings gilt zunächst nur für Weiter- und Fortbildungen innerhalb der Arbeitszeit. Außerhalb der Arbeitszeit hingegen haben Arbeitnehmer die Möglichkeit das Angebot abzulehnen, falls beispielsweise relevante private Gründe vorliegen.
Gottfried Jacobs
Gottfried Jacobs
2025-04-15 06:03:48
Anzahl der Antworten: 7
Zwar kann er von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen und verlangen, dass Sie an einer Fortbildung teilnehmen, wenn diese für Ihre arbeitsvertragliche Tätigkeit dringend nötig ist – etwa, wenn technische Entwicklungen eine Fortbildung erfordern. Sie können aber nicht verpflichtet werden, eine Weiterbildung zu machen, die eine höhere oder andere Qualifikation bedeutet als die, die Sie in Ihrem Arbeitsalltag benötigen.
Nicolas Hildebrandt
Nicolas Hildebrandt
2025-04-09 14:52:55
Anzahl der Antworten: 10
Ja, aufgrund seines Direktionsrechts nach § 106 GewO, § 611a Abs. 1 BGB kann der Arbeitgeber anordnen, dass sich der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit neues Wissen aneignet. Die Teilnahme an bestimmten Fortbildungen und Schulungen, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass der Arbeitnehmer weiterhin seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen kann und sich sein erforderliches Fachwissen auf den neuesten Stand befindet, kann der Arbeitgeber einseitig anweisen. Der Arbeitnehmer muss an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, wenn der Arbeitgeber die Teilnahme verlangt. Wird der Arbeitsplatz so stark verändert, dass das Tätigkeits- und damit das Anforderungsprofil - unter Berücksichtigung des stetigen Wandels von Berufsbildern - nicht mehr dem „normalen Schwankungsbereich“ des jeweiligen Berufsbilds unterfällt, scheidet eine Anweisung zur „berufsbildüberschreitenden“ Fortbildung aus.
Claus-Dieter Bode
Claus-Dieter Bode
2025-04-04 21:42:15
Anzahl der Antworten: 7
Auch ohne explizite Regelung kann der Arbeitgeber Beschäftigte zur Qualifizierung verpflichten. Der Beschäftigte muss seine Kenntnisse auf einem Niveau halten, das ihm die Berufsausübung ermöglicht. An technische Neuerungen müssen sich Arbeitnehmer anpassen, auch durch Fortbildung.
Philip Gerlach
Philip Gerlach
2025-03-23 02:31:24
Anzahl der Antworten: 7
In der Regel lautet die Antwort auf diese Frage Ja. Aber selbst wenn nichts explizit geregelt ist, müssen Arbeitnehmer in der Regel an Weiterbildungen teilnehmen. „Qua Direktionsrecht kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei sich verändernden Aufgaben im Rahmen seines Berufs anweisen, auch an entsprechenden Fortbildungen teilzunehmen“. Wer sich weigert, riskiert eine Abmahnung.
Siegmund Weiß
Siegmund Weiß
2025-03-22 22:05:13
Anzahl der Antworten: 4
Findet eine Fortbildung während der Arbeitszeit statt und ist für die betriebliche Belange unabdingbar, müssen Arbeitnehmer auch daran teilnehmen. Eine Pflicht zur Weiterbildung haben Mitarbeiter aber nur, wenn sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig und unabdingbar ist sowie in der regulären Arbeitszeit stattfindet. In diesen Fällen sind diese Maßnahmen oft auch Bestandteil des Arbeitsvertrags und werden dort auch mitgeregelt. Schauen Sie also einmal in Ihren Arbeitsvertrag, ob eine Pflicht zur Fortbildung besteht. Soll die Weiterbildung am Wochenende stattfinden, müssen Mitarbeiter nicht teilnehmen, wenn ein wichtiger privater Grund dem entgegensteht.