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Wie oft sollte ich mich weiterbilden?

Irmtraut Kretschmer
Irmtraut Kretschmer
2025-04-14 16:37:04
Anzahl der Antworten: 7
Dementsprechend wichtig ist es, dass sich Menschen in Pflegeberufen regelmäßig fachlich im Rahmen spezifischer Bedürfnisse ihres Berufes fort- bzw. weiterbilden. So bezieht sich eine Fortbildung thematisch primär auf die derzeitige Arbeitsstelle. Aus diesem Grund ist die stete Fortbildung im Interesse des Arbeitgebers, der dieses Vorhaben häufig finanziell unterstützt. Dahingegen betrifft eine Weiterbildung das eigene Qualifikationsprofil, das unabhängig von der derzeitigen Berufssituation sein kann.
Daniela Schröder
Daniela Schröder
2025-04-07 17:45:54
Anzahl der Antworten: 8
In aller Regel haben gerade hochqualifizierte Arbeitnehmer in verantwortungsvollen Tätigkeiten ohnehin ein Interesse daran sich regelmäßig weiterzubilden.
Kristina Funk
Kristina Funk
2025-03-31 18:30:03
Anzahl der Antworten: 8
Eine sachgerechte Aufgabenerfüllung ist angesichts der kontinuierlichen Weiterentwicklung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes nur möglich, wenn regelmäßig Fortbildung betrieben wird. Im Anhang 3 Nr.9 der DGUV Vorschrift 2 wird "Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)" als mögliche Aufgabe der Grundbetreuung genannt.
Sandro Köster
Sandro Köster
2025-03-23 02:49:22
Anzahl der Antworten: 4
Maximal alle 3 Jahre sollte an einer Fortbildungsveranstaltung teilgenommen werden. Wenn Qualifizierende Ihre tägliche Arbeit allerdings hauptsächlich mit dem Qualifizieren von Fahr- und Steuerpersonal verbringen, sollten jährliche Fortbildungen durchgeführt werden. Die Anforderungen, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, gilt als erfüllt, wenn Prüfsachverständige sich wenigstens alle drei Jahre durch Teilnahme an fachlichen Weiterbildungsveranstaltungen oder Erfahrungsaustauschen über den aktuellen Stand einschlägiger Regelwerke und Normen sowie den Stand der Technik weiterbilden. Ebenso sieht der DGUV Grundsatz 312-001 für Ausbildende im Bereich PSA gegen Absturz ebenfalls eine Fortbildungsverpflichtung alle drei Jahre vor. Die Ausbildenden haben regelmäßig, mindestens im Dreijahres-Rhythmus, an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. So kann man im Ergebnis nur auf die bestehende Fortbildungspflicht wenigstens alle 3 Jahre hinweisen.