Wer bezahlt die Tierrettung?
Gert Bühler
2025-11-14 06:04:54
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: 16
Einsätze zur Tierrettung sind in der Regel für den Tierhalter kostenpflichtig.
Mitunter kommt die Gemeinde für den Einsatz auf, etwa wenn sich kein Eigentümer ermitteln lässt.
In Bayern sind Einsätze für den Halter kostenfrei, wenn für ein Tier unmittelbar Gefahr besteht.
Karl-Heinz Bach
2025-11-14 03:12:54
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: 14
Die Bundesländer regeln in ihren Landesfeuerwehr- oder Brandschutzgesetzen unterschiedlich, wer die Kosten für den Rettungseinsatz eines Tieres tragen muss.
Nur Bayern hat in seinem Feuerwehrgesetz ausdrücklich festgelegt, dass für Einsätze, zur Rettung oder Bergung von Tieren, kein Kostenersatz verlangt werden darf.
In allen anderen Bundesländern darf die Feuerwehr dem Tierhalter die Kosten einer Tierrettung grundsätzlich in Rechnung stellen.
Ob sie das tut – auch bei akuter Lebensgefahr – liegt in ihrem Ermessen beziehungsweise dem der Gemeinde.
Träger kostenpflichtiger Einsätze ist gemäß gesetzlicher Grundlage stets der Tierhalter.
Ist ein Einsatz für den Halter kostenpflichtig, muss er auch dann zahlen, wenn jemand Fremdes wegen seines Tiers die Feuerwehr zu Hilfe ruft.
Bei herrenlosen Haustieren wird der Einsatz entweder von der Gemeinde bezahlt oder es wird gar keine Rechnung gestellt.
Auch Tierhalter, die sich einen Einsatz nicht leisten können, dürfen auf Kulanz der Gemeinde setzen.
Gegebenenfalls übernimmt die Kommune die Kosten.
Die Kommune hatte ein Einsehen und übernahm die Kosten.
Die Kosten eines Einsatzes sind in den Gesetzen der Länder sowie in den jeweiligen Gebührensatzungen der Kommunen festgelegt.
Jessica Heim
2025-11-14 02:06:21
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: 11
In den meisten Bundesländern und Gemeinden wird der Tierhalter nach einem Rettungseinsatz in der Regel nicht zur Kasse gebeten.
In Essen gelten das Gesetz über Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz und die Feuerwehrsatzung der Stadt Essen.
Das Hilfeleisten in Notsituationen für Mensch und Tier ist grundsätzlich Aufgabe der Feuerwehr und wurde dem Tierhalter und Eigentümer hier daher nicht in Rechnung gestellt.
Nur ausnahmsweise, wenn dem Verantwortlichen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, können diesem die Kosten einer Tierrettung in Rechnung gestellt werden.
Bogdan Funke
2025-11-14 01:37:38
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: 11
Für Besitzer von Haustieren kann es teuer werden, wenn die Feuerwehr für den vierbeinigen Liebling ausrückt.
Die Kosten für Tierrettungen können bundesweit stark variieren, da jede Gemeinde selbst festlegt, wie viel ihre Feuerwehr dafür in Rechnung stellen darf.
Generell richten sich die Gebühren danach, wie viel Personal und Gerät im Einsatz war und wie lange dieser dauerte.
Das Kriterium für die Erhebung einer Gebühr ist Presseberichten zufolge, ob ein Halter die Aufsicht über sein Tier verloren hat.
Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass man keine Gebühr zahlt, wenn man die Feuerwehr ruft, weil ein fremdes Tier in Not ist.
Denn für einen solchen Einsatz muss dann ebenfalls der jeweilige Besitzer zahlen.
Walther Schiller
2025-11-14 00:29:48
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: 17
Die Feuerwehr kommt bei Tierrettung und der Einsatzleiter entscheidet, ob es Geld kostet und berechnet das dann auch.