PSA in der Pflege: Was gehört zur Standardausrüstung?

Ursel Sturm
2025-04-15 18:49:56
Anzahl der Antworten: 2
Ein wichtiges Element der persönlichen Schutzausrüstung sind Schutzhandschuhe. Wählen Sie je nach Arbeitsvorgang die geeigneten Handschuhe, um sich und andere zu schützen. Bei Tätigkeiten mit möglichem Blutkontakt (z.B. Wundversorgung, Anlegen von Infusionen, Blutabnahme) müssen medizinische Einmalhandschuhe getragen werden.

Hans Falk
2025-04-06 16:56:50
Anzahl der Antworten: 4
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient in erster Linie dem Schutz der Beschäftigten. Wird bei Tätigkeiten, bei denen nach Gefährdungsbeurteilung keine Schutzkleidung zu tragen ist, dennoch die Arbeitskleidung kontaminiert, ist sie zu wechseln und vom Arbeitgeber wie Schutzkleidung zu desinfizieren und zu reinigen. Schutzhandschuhe sind u. a. bei Tätigkeiten erforderlich, bei denen ein Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen oder hautschädigenden Stoffen möglich ist.
Als Augen- bzw. Gesichtsschutz sind z. B. geeignet Bügelbrille mit Seitenschutz, ggf. mit Korrekturgläsern, Überbrille, Korbbrille, Visier, Gesichtsschutzschild. Je nach den Expositionsbedingungen kann ggf. ein zusätzliches Tragen von Atemschutz, z. B. FFP2-Maske, etwa beim Freisetzen von infektionserregerhaltigen Aerosolen, notwendig sein.

Katharina Funke
2025-03-29 21:39:25
Anzahl der Antworten: 2
Zu PSA zählen zum Beispiel geeignete Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, Atemschutz und Schutzkleidung. Welche PSA erforderlich ist, hängt von den Gefährdungen ab, die bei den Tätigkeiten tatsächlich auftreten. So müssen beispielsweise Schutzhandschuhe sowohl gegenüber Mikroorganismen dicht sein, als auch gegenüber Gefahrstoffen.
Bei Kontakt zu Körperflüssigkeiten oder-sekreten sind zum Beispiel medizinische Untersuchungshandschuhe geeignet. Bei Tätigkeiten mit verdünnten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln müssen dagegen Schutzhandschuhe nach DIN EN 374, am besten mit hohen Stulpen bereitgestellt werden. Steht eine Gefährdung durch Viren im Vordergrund (z. B. über Schmierinfektion), sollte überprüft werden, ob Handschuhe mit der Zusatzbezeichnung VIREN erforderlich sind.
Bei manchen Tätigkeiten, z. B. Intubieren oder Trachealkanülenpflege ist mit Verspritzen oder Versprühen potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten zu rechnen. Dann sollte eine Schutzbrille, für Brillenträger am besten mit optischer Korrektur oder ein Visier getragen werden. Bei der Pflege von Patienten mit Infektionskrankheiten besteht unter Umständen eine Gefährdung durch Einatmen von luftgetragenen Krankheitserregern. In diesem Fall müssen sog. FFP-Masken der Kategorie 2 oder 3 getragen werden.
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