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PSA-Pflichten: Was müssen Mitarbeiter beachten?

Johanna Paul
Johanna Paul
2025-05-01 13:37:38
Anzahl der Antworten: 10
Für die Beschäftigten besteht die Verpflichtung zur Benutzung der PSA,Sicht- und Funktionsprüfung vor jeder Benutzung undunverzüglichen Meldung festgestellter Mängel an den Arbeitgeber bzw. seinen Beauftragten.
Horst Pohl
Horst Pohl
2025-04-26 13:22:10
Anzahl der Antworten: 7
So müssen diese die Schutzausrüstung gemäß der Unterweisung durch den Arbeitgeber benutzen und sie vor jeder Verwendung auf volle Funktionstüchtigkeit überprüfen. Sollten sie dabei Mängel feststellen, müssen sie ihre Tätigkeit sofort unterbrechen und den Schaden unverzüglich ihrem Arbeitgeber melden, damit dieser die Ausstattung wieder vervollständigen kann.
Ali Schröter
Ali Schröter
2025-04-18 07:46:57
Anzahl der Antworten: 8
Es ist für die Mitarbeiter unerlässlich, die PSA zu verwenden. Vor jeder Nutzung ist eine visuelle und funktionelle Kontrolle durchzuführen. Entdeckte Defekte müssen umgehend dem Arbeitgeber oder dessen Beauftragten gemeldet werden.
Günther Zander
Günther Zander
2025-04-11 20:48:10
Anzahl der Antworten: 5
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, ihm zur Verfügung gestellte PSA zu tragen. Tut er das nicht und es stellt sich heraus, dass ein gesundheitlicher Schaden durch das Tragen der PSA hätte verhindert werden können, hat der Beschäftigte ein Problem.
Edeltraut Betz
Edeltraut Betz
2025-03-30 08:26:30
Anzahl der Antworten: 6
Arbeitnehmer sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Außerdem müssen Sie ihre Schutzausrüstung vor jeder Benutzung einer Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen. Schäden und Fehler sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden. Typische Schäden sind beispielsweise Risse in Schutzhelmen, Risse oder Kratzer in Schutzbrillen, defekte Polster bei Gehörschutzkapseln oder beschädigte Sohlen und Schutzkappen bei Schutzschuhen.