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Wie bekommt man ein Ehrenzeichen?

Gertraud Kröger
Gertraud Kröger
2025-07-11 15:41:53
Anzahl der Antworten : 14
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Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen. Der Verdienstorden wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie darüber hinaus für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel im sozialen und karitativen Bereich. Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf hervorragende Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst. Die Aushändigung der vom Bundespräsidenten verliehenen Verdienstorden übernehmen in den meisten Fällen die Ministerpräsidenten der Länder, Landes- oder Bundesminister, Regierungspräsidenten oder Bürgermeister. Der Bundespräsident überreicht den Verdienstorden in wenigen Fällen persönlich, etwa aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit und des Tages des Ehrenamtes.
Gustav Eichhorn
Gustav Eichhorn
2025-07-11 15:03:55
Anzahl der Antworten : 8
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Wer Orden und Ehrenzeichen erwerben will, die nach dem 08.05.1945 verliehen wurden, bedarf dazu einer behördlichen Genehmigung. Ein ordnungsgemäßer Nachweis ist eine Verleihungsurkunde oder Besitznachweis, oder eine sogen. Sammlergenehmigung. Jeder Inhaber einer Genehmigung kann Orden und Ehrenzeichen im Bundesgebiet erwerben. Die Gebühr für die Erteilung der Genehmigung beträgt etwa 20,- € bis 50,- €. Der Antrag kann formlos gestellt werden; teils wird im Genehmigungsverfahren ein Führungszeugnis verlangt. Wer eine Sammlergenehmigung für gültige Orden und Ehrenzeichen beantragt, muss ein berechtigtes Interesse nachweisen. Schon bei der formlosen Beantragung der Genehmigung sollte man auf sein berechtigtes Interesse hinweisen, da bei Nichtdarlegung genau aus diesem Grund eine (kostenpflichtige) Versagung der Genehmigung ausgesprochen werden könnte. Eine Formulierung könnte z.B. lauten: Ich besitze eine phaleristische, nach wissenschaftlichen Maßstäben geführte Sammlung von Orden und Ehrenzeichen, zur Darstellung der kulturhistorischen Geschichte der Auszeichnungen der Deutschen Staaten ab 1800. Um auch den Bereich der Bundesrepublik in Zukunft abzudecken zu können und damit die Auszeichnungsgeschichte komplett darzustellen, möchte ich nun auch gültige deutsche Orden & Ehrenzeichen meiner Sammlung hinzufügen, weshalb ich hiermit eine Genehmigung zum Erwerb dieser Auszeichnungen, gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 OrdenG, beantragen möchte. Gegebenenfalls könnten auch ein Nachweis einer organisierten Sammlertätigkeit und/oder eine Auflistung von bisher (mit-)gestalteten Ausstellungen oder selbst verfassten Veröffentlichungen zum Nachweis eines berechtigten Interesses hilfreich sein. Für die Ausstellung der Sammlergenehmigung ist die Behörde desjenigen Landes zuständig, in dem der Antragsteller wohnt. Meist Kreisämter oder untere Verwaltungsbehörden. Die Genehmigung gilt in allen Bundesländern. Einige Behörden bieten dazu weitere Informationen im Internet unter: http://www.serviceportal-kassel.de/cms05/dienstleistungen/029884/index.html https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/302.22_Orden_und_Ehrenzeichen__Erlaubnis_.php
Ilona Marquardt
Ilona Marquardt
2025-07-11 14:36:26
Anzahl der Antworten : 18
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Der Ministerpräsident verleiht den sogenannten „Landesorden“ für herausragende Verdienste um das Land Baden-Württemberg. Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für besondere Verdienste, etwa im sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Weitere Ehrungen des Landes sind der Ehrentitel „Professorin“ oder „Professor“, die Ehrennadel, die Staufermedaille, die Ehrung von Lebensrettern, die Wirtschaftsmedaille, die Staatsmedaille für Land- und Forstwirtschaft sowie das Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen.
Hugo Jakob
Hugo Jakob
2025-07-11 13:31:58
Anzahl der Antworten : 15
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Das Grubenwehr-Ehrenzeichen nimmt unter den Auszeichnungen des Bundespräsidenten eine Sonderstellung ein. Mit der Auszeichnung werden Personen geehrt, die sich im Ernstfall unter Einsatz ihres eigenen Lebens neben ihrer harten Arbeit freiwillig und selbstlos einsetzen, um Gefahren unter Tage abzuwehren. Die Auszeichnung wird sowohl als Anerkennung für eine langjährige aktive und vorbildliche Tätigkeit in den Grubenwehren (15 Dienstjahre für die Stufe Silber, 20 Dienstjahre für die Stufe Gold) als auch für einzelne Rettungstaten verliehen. Die Zelter- und PRO MUSICA-Plaketten zeichnet der Bundespräsident Chor- und Musikvereinigungen aus Anlass ihres 100-jährigen Bestehens aus. Die Auszeichnung wird aus Anlass des einhundertjährigen ununterbrochenen musikalischen Wirkens eines Chores verliehen. Die PRO MUSICA-Plakette wird aus Anlass der einhundertjährigen kontinuierlichen musikalischen Arbeit eines Ensembles verliehen. Die Eichendorff-Plakette kann an Wandervereine verliehen werden, die mindestens 100 Jahre alt sind. Die Sportplakette des Bundespräsidenten kann an Sportvereine verliehen werden, die mindestens 100 Jahre alt sind.
Marc Büttner
Marc Büttner
2025-07-11 10:56:32
Anzahl der Antworten : 11
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Die für das Feuerwehr-Ehrenzeichen für 15, 25, 40 und 50 Jahre Einsatzdienst auszuzeichnenden Angehörigen der Gemeindefeuerwehren werden vom Bürgermeisteramt im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten vorgeschlagen. Für Kreisbrandmeister liegt das Vorschlagsrecht beim Landkreis, für Werkfeuerwehrangehörige bei den Betrieben sowie Verwaltungen mit Werkfeuerwehren im Einvernehmen mit dem Werkfeuerwehrkommandanten. Beim Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe können die auszuzeichnenden Personen von den Bürgermeistern, den Landräten, den Oberbürgermeistern der Stadtkreise, den Regierungspräsidenten und dem Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes vorgeschlagen werden. Die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise entscheiden im Auftrag des Innenministeriums über die Verleihung der Feuerwehr-Ehrenzeichen in Bronze, in Silber, in Gold und in Gold in besonderer Ausführung. Über die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens der Sonderstufe entscheidet das Innenministerium. Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird in fünf Stufen verliehen: Ehrenzeichen in Bronze für mindestens 15 Jahre Einsatzdienst, Ehrenzeichen in Silber für mindestens 25 Jahre Einsatzdienst, Ehrenzeichen in Gold für mindestens 40 Jahre Einsatzdienst, Ehrenzeichen in Gold in besonderer Ausführung für mindestens 50 Jahre Einsatzdienst, Ehrenzeichen der Sonderstufe für besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen oder besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz. Über die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens entscheidet das Innenministerium.