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Kann man in zwei Feuerwehren sein?

Gerta Mayer
Gerta Mayer
2025-07-18 02:13:12
Anzahl der Antworten : 15
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Sie ermöglicht es Feuerwehrangehörigen, in zwei Feuerwehren gleichzeitig Mitglied zu sein. Sofern sie also von ihrem Arbeitgeber für Einsätze freigestellt werden, können sie sowohl in der Feuerwehr in ihrem Wohnort als auch in der Feuerwehr an ihrem Arbeitsort Einsätze fahren. Allerdings bringt das auch die Pflicht mit sich, in beiden Feuerwehren an Übungsdiensten teilzunehmen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat das Land Niedersachsen im Juli 2012 im Rahmen einer Änderung des Brandschutzgesetzes die sogenannte →Doppelmitgliedschaft eingeführt.
Otto Jung
Otto Jung
2025-07-17 22:21:34
Anzahl der Antworten : 11
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Denn dann sind die Mitglieder auch während ihrer Arbeitszeit schnell bei einem Einsatz zur Stelle. Tagsüber sind sie eben einsatzbereit für die Wehr des Ortes, in dem sich ihre Arbeitgeber befinden. In Niedersachsen ist solch eine Doppelmitgliedschaft seit der Novellierung des Brandschutzgesetzes im Jahr 2012 möglich. Kompliziert, Mitglied in mehreren Wehren zu werden, ist es nicht. Und auch die Belastungen für die Mehrfachmitglieder halten sich in Grenzen: Denn im Gesetz wurde festgelegt, dass sich der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Feuerwehr auf die Wohnsitzgemeinde beziehen sollte. Die ehrenamtliche Arbeit wird in der anderen Feuerwehr unterstützend geleistet. Sich zweiteilen muss also niemand. Übungsdienst kann bei einer Doppelmitgliedschaft beispielsweise auch in der Freiwilligen Feuerwehr des Arbeitsortes abgeleistet werden. Ebenso können die beiden Wehren für ihre Mitglieder die Teilnahme an Ausbildungs- und Übungsdiensten abstimmen. Dienste werden außerdem gegenseitig anerkannt. Feuerwehrleute wollen helfen. Das wollen sie da tun, wo sie auch gebraucht werden … da geht auch eine doppelte Mitgliedschaft!
Oskar Fritsch
Oskar Fritsch
2025-07-17 22:14:24
Anzahl der Antworten : 12
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Das bayerische Feuerwehrgesetz erlaubt, dass aktive Feuerwehrangehörige bei zwei Feuerwehren Dienst leisten können. Somit ist es möglich, nicht nur an seinem Wohnort, sondern auch am Ort seines Arbeitsplatzes Feuerwehrdienst zu leisten. Hintergrund der Doppelmitgliedschaft ist, dass sich insbesondere tagsüber viele Feuerwehrdienstleistende am Arbeitsplatz befinden und somit für die Feuerwehr an ihrem Wohnort i.d.R. nicht zur Verfügung stehen. Oftmals ist es deshalb für die Feuerwehren schwierig, tagsüber Personal in ausreichender Anzahl verfügbar zu haben. Durch die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft soll dem entgegengewirkt werden.