Denn dann sind die Mitglieder auch während ihrer Arbeitszeit schnell bei einem Einsatz zur Stelle. Tagsüber sind sie eben einsatzbereit für die Wehr des Ortes, in dem sich ihre Arbeitgeber befinden. In Niedersachsen ist solch eine Doppelmitgliedschaft seit der Novellierung des Brandschutzgesetzes im Jahr 2012 möglich. Kompliziert, Mitglied in mehreren Wehren zu werden, ist es nicht. Und auch die Belastungen für die Mehrfachmitglieder halten sich in Grenzen: Denn im Gesetz wurde festgelegt, dass sich der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Feuerwehr auf die Wohnsitzgemeinde beziehen sollte. Die ehrenamtliche Arbeit wird in der anderen Feuerwehr unterstützend geleistet. Sich zweiteilen muss also niemand. Übungsdienst kann bei einer Doppelmitgliedschaft beispielsweise auch in der Freiwilligen Feuerwehr des Arbeitsortes abgeleistet werden. Ebenso können die beiden Wehren für ihre Mitglieder die Teilnahme an Ausbildungs- und Übungsdiensten abstimmen. Dienste werden außerdem gegenseitig anerkannt. Feuerwehrleute wollen helfen. Das wollen sie da tun, wo sie auch gebraucht werden … da geht auch eine doppelte Mitgliedschaft!