Welche zwei Arten von Feuerwehren gibt es?

Ria Ullrich
2025-07-18 04:17:08
Anzahl der Antworten
: 17
Es gibt öffentliche und firmeninterne Feuerwehren. Zu den öffentlichen Feuerwehren gehören die Berufsfeuerwehr, freiwillige Feuerwehr und Pflichtfeuerwehr. Die freiwillige Feuerwehr kann sich je nach Größe des Ortes in verschiedene Löscheinheiten aufteilen. Die Berufsfeuerwehr wird von beruflichen Kräften gestellt, bei denen es sich um Beamte handelt. Die hauptamtliche Wachabteilung wird ebenfalls von beruflichen Kräften gestellt, es müssen jedoch nicht unbedingt Beamte sein, sondern können auch Angestellte sein. Werkfeuerwehren hingegen sind firmeninterne Abteilungen, die eine Firma auf Grund des Gefahrenpotentiales des Betriebes aufstellen muss, und Betriebsfeuerwehren sind ebenfalls firmeninterne Abteilungen, die eine Firma aufstellen kann, um zum Beispiel günstigere Versicherungsbedingungen zu erhalten.

Evelyne Beer
2025-07-18 03:20:51
Anzahl der Antworten
: 14
Eine Freiwillige Feuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter auch einigen hauptamtlichen Kräften zusammensetzt. Im Gegensatz dazu besteht eine Berufsfeuerwehr aus rein hauptamtlichen Einsatzkräften. Es gibt auch eine Jugendfeuerwehr, die die Jugendabteilung in einer Freiwilligen Feuerwehr ist. Eine Berufsfeuerwehr ist eine öffentliche, kommunale Feuerwehr, die in der Regel nur aus verbeamteten oder fest angestellten Einsatzkräften des Feuerwehrtechnischen Dienstes besteht. Eine Werkfeuerwehr ist eine Feuerwehr, die im Sinne des Gesetzes nicht öffentlich ist und hauptberufliche Kräfte und/oder nebenberufliche Kräfte umfasst. Eine Pflichtfeuerwehr wird eingerichtet, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt und deshalb der Brandschutz nicht gewährleistet werden kann. Eine Betriebsfeuerwehr ist eine Feuerwehr in Betrieben und Einrichtungen. Eine Freiwillige Feuerwehr und eine Berufsfeuerwehr sind zwei Arten von Feuerwehren.

Victor Moser
2025-07-18 00:52:53
Anzahl der Antworten
: 14
Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Feuerwehren und betriebliche Feuerwehren.
Öffentliche Feuerwehren sind Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren.
Betriebliche Feuerwehren sind Betriebsfeuerwehren, Werkfeuerwehren.