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Wie viele Ersthelfer gibt es bei 10 Mitarbeitern?

Sven Winkler
Sven Winkler
2025-08-04 11:54:32
Anzahl der Antworten : 7
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Bei 10 Mitarbeitern bedeutet das, dass 10 Prozent der anwesenden Versicherten als betriebliche Ersthelfer und Ersthelferinnen zur Verfügung stehen müssen. 10 Prozent der anwesenden Versicherten entsprechen in diesem Fall also einem Anteil der Beschäftigten des Unternehmens. Die genaue Anzahl der Ersthelfer ist dabei abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und den spezifischen Anforderungen des Betriebs. In der Regel wäre ein Ersthelfer für 10 Mitarbeiter eher unzureichend, da die Empfehlung der BGW bei Schichtdienst 20 Prozent der Beschäftigten als Ersthelfer vorsieht.
Larissa Schütte
Larissa Schütte
2025-07-28 19:48:29
Anzahl der Antworten : 9
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Das Gesetz gibt vor, dass bei jedem Betrieb mit 2-20 Mitarbeitern ein betrieblicher Ersthelfer vorhanden sein muss. Hat das Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, müssen, je nach Branche, 5-10% der Mitarbeiter zum Ersthelferteam gehören. Zu den anderen Betrieben, die mehr Ersthelfer stellen müssen, zählen Hochschulen, Handwerks-, Transport- oder Produktionsbetriebe. An Arbeitsplätzen, an denen das Verletzungsrisiko höher ist, braucht es demnach mehr Ersthelfer. Bei 10 Mitarbeitern muss also mindestens ein betrieblicher Ersthelfer vorhanden sein.
Wanda Niemann
Wanda Niemann
2025-07-20 22:02:47
Anzahl der Antworten : 12
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Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten, ein anwesender Ersthelfer. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten: in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten, in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten. Die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens insgesamt ist also nicht maßgeblich. Als „anwesende Versicherte“ gelten diejenigen, die sich zu den betrieblichen Arbeitszeiten am Arbeitsplatz aufhalten. Bei 10 Mitarbeitern wären es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 0,5 Ersthelfer, was auf 1 Ersthelfer aufgerundet werden müsste. Da dies jedoch nicht explizit im Text steht, muss man den Satz „Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten, ein anwesender Ersthelfer“ nehmen und daraus schließen, dass bei 10 Mitarbeitern ein Ersthelfer benötigt wird. Bei 10 Mitarbeitern ist ein Ersthelfer erforderlich. Deshalb ist es immer empfehlenswert, mehr als die vorgeschriebene Anzahl an Personen zu Ersthelfern auszubilden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Verwaltungs- und Handelsbetriebe oder sonstige Betriebe handelt.
Philipp Kraft
Philipp Kraft
2025-07-20 21:32:29
Anzahl der Antworten : 11
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Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten, in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten. Bei 10 Mitarbeitern wären somit 1 Ersthelfer erforderlich, da sich diese Anzahl innerhalb des angegebenen Rahmens bewegt, der eine feste Anzahl von Ersthelfern für bis zu 20 anwesende Personen vorsieht.
Ida Rudolph
Ida Rudolph
2025-07-20 21:21:53
Anzahl der Antworten : 14
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Grundsätzlich kann jeder, der körperlich und geistig in der Lage ist, Erste Hilfe zu leisten, zum betrieblichen Ersthelfer ausgebildet werden. Es ist jedoch sinnvoll, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuwählen, die regelmäßig im Betrieb anwesend sind und an zentralen Stellen arbeiten, um im Bedarfsfall schnell erreichbar zu sein. Es gibt keine genaue Antwort auf die Frage, wie viele Ersthelfer es bei 10 Mitarbeitern gibt.